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Wer kümmert sich um mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann?

Der Arbeitnehmerservice informiert:

Wer kümmert sich um mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann?   

Gesetzliche Regelungen und private Vorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit!

 

JEDER KANN ZUM PFLEGEFALL WERDEN!

Die Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung steigt rasant. Bereits heute sind mehr als 17 Millionen Deutsche älter als 65 Jahre – Tendenz steigend.  Dieser Personenkreis ist in erhöhtem Maße vom Risiko der Pflegebedürftigkeit betroffen. Doch auch junge Menschen können von einer Pflegebedürftigkeit betroffen und somit auf die Hilfe von anderen angewiesen sein.

Derzeit gibt es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 4,3 Millionen Leistungsempfänger. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlafanfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen und Unfälle.

Oft reichen die privaten finanziellen Mittel nicht aus, um die Pflegekosten zu decken. Doch wer kommt dann für die anfallenden Kosten auf?  Das Sozialamt nimmt dann die nächsten Angehörigen in die Pflicht, sofern das Einkommen die Freigrenze übersteigt.

WIE SIEHT DIE GESETZLICHE ABSICHERUNG AUS?

Seit dem 01.01.2017 werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit

in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und mit unterschiedlicher Gewichtung zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt.

Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad.

  • Pflegegrad 1
  • Pflegegrad 2
  • Pflegegrad 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz
  • Pflegegrad 3
  • Pflegegrad 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz
  • Pflegegrad 4
  • Pflegegrad 4 mit eingeschränkter Alltagskompetenz
  • Pflegegrad 5

Bei der sozialen Pflegeversicherung für gesetzlich Krankenversicherte erfolgt die Einstufung über den medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen (MDK) und bei der privaten Pflegeversicherung für privat Krankenversicherte über die Firma Medicproof.

Je nach vorliegendem Pflegegrad werden Leistungen an die Betroffenen ausgezahlt. Diese reichen jedoch i.d.R. bei weitem nicht, um die anfallenden Kosten zu decken.

Pflege 1

WAS KOMMEN FÜR KOSTEN IM PFLEGEFALL AUF MICH UND MEINE ANGEHÖRIGEN ZU?

Je nachdem wie hoch der Pflegegrad und der damit verbundene Pflegeaufwand ist, entstehen unterschiedliche Hohe kosten. Entscheiden ist auch, ob es sich um häusliche oder stationäre Pflege handelt.

Häusliche Pflege:

Die Kosten für die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst müssen individuell berechnet werden, da es hierfür keine einheitlichen Preise bei den Pflegediensten gibt.

Hierbei sind zum einen die unterschiedlichen Preise der Pflegedienste, zum anderen die gewünschten Leistungspunkte (z.B. Hilfe beim An- und Auskleiden, Rasieren, Kämmen, Mund- und Zahnpflege, Teil- oder Ganzkörperwäsche, Transfer...) zu berücksichtigen.

Pro Leistungswunsch wird ein individueller Wert in Euro zwischen Pflegekasse und Pflegedienst ausgehandelt. Zusammen mit den Zusatzkosten (Anfahrtskosten) und abzüglich der gesetzlichen Leistungen ergibt sich der Eigenanteil für Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige.

Leistungsbeispiel

Frau Meier ist pflegebedürftig und hat Pflegegrad 3. Ihr häuslicher Pflegedienst kostet insgesamt 1.612,80 €.  Von ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung erhält Sie einen Beitrag in Höhe von 1.363,00 €.

In diesem Fall beträgt von Frau Meier die Eigenleistung  249,80 €, die sie monatlich für ihren ambulanten Pflegedienst bezahlen muss.

Stationäre Pflege

Je nach Region und Pflegeheim enstehen unterschiedliche und deutliche höhere Kosten / Eigenanteile für die Unterbringung und Pflege – i.d.R. mehr als 1.600 € Eigenanteil im Monat.

Pflege 2 

Stellt euch an diesem Punkt die Frage: Könntet ihr euch den Eigenanteil jeden Monat leisten?

WARUM JETZT SCHON AN EINE PRIVATE ABSICHERUNG DENKEN? – ICH BIN DOCH NOCH JUNG!

Zwar hatten nach Aussage des Statistischen Bundesamtes Ende 2019 80% der Pflegebedürftigen bei der Erhebung der Daten das 65. Lebensjahr bereits überschritten, so gab es jedoch auch mehr als 160.000 Pflegefälle bei den unter 15-Jährigen, sowie fast eine halbe Millionen Pflegebedürftige im Alter zwischen 15 und 60 Jahren.

Zum einen zeigt die Erfahrung, dass es durchaus einen großen Anteil an jüngeren Pflegebedürftigen gibt. Zum anderen werden bei der Prämienberechnung einer privaten Absicherung neben der Höhe der Absicherung auch das EINTRITTSALTER als auch der GESUNDHEITSZUSTAND bei Abschluss des Vertrages zugrunde gelegt.

Wie in vielen anderen Bereichen gilt auch hier – umso jünger und gesünder, desto weniger Beitrag muss aufgewendet werden!

WELCHE MÖGLICHKEITEN DER PRIVATEN ABSICHERUNG GIBT ES?

Eine Pflegezusatzversicherung ist für all diejenigen von euch interessant, die sich selbst und Angehörige vor den finanziellen Folgen im Pflegfall schützen möchten. Hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

  1. Pflegetagegeldversicherung

 

Für jeden Tag der festgestellten Pflegebedürftigkeit, nach Ablauf der tariflichen Karenzzeit (Wartezeit), erhält der Versicherte ein Tagegeld, ohne dass die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden müssen. Das Pflegetagegeld wird nach den fünf Pflegegraden gestaffelt und kann frei gewählt werden. So kannst du dich entscheiden, ob du auch für die niedrigeren Pflegegrade abgesichert sein willst, oder nur für die höheren Pflegegrade.

  1. Pflegerentenversicherung

 

Die Pflegerente ist, Bestandteil der Lebensversicherung. Das Risiko, zu einem Pflegefall zu werden, wird mit einer Renten- oder Kapitallebensversicherung abgesichert. Der Versicherte erhält eine monatliche Rentenzahlung seines Versicherers. Die Höhe des Auszahlungsbetrages richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, der Staffelung des gewählten Tarifs und der frei vereinbarten Rente. Die Höhe und Art der tatsächlichen Aufwendungen sowie der Ort der Pflege haben keinen Einfluss auf die Zahlung.

Der Beitrag zur Pflegerentenversicherung ist tendenziell höher, da der Lebensversicherer, im Gegensatz zu den Krankenversicherungsunternehmen, seine zugesagte Leistung nicht mehr durch Beitragsanpassungsklauseln nachträglich verändern kann.

Jedoch bietet die Pflegerentenversicherung eine Überschussbeteiligung an, die sich auch zur

Beitragsreduktion einsetzen lässt.

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GIBT ES AUCH NOCH EIN STAATLICH GEFÖRDERTE MÖGLICHKEIT DER ABSICHERUNG?

Die 2013 eingeführte staatlich geförderte Pflegeergänzungsversicherung (60 Euro pro Jahr) nennt sich „Pflege-Bahr“. Die Versicherer unterliegen einer Annahmeverpflichtung, daher eignet sich dieser Lösungsweg für Kunden, die bereits eine gewisse Krankengeschichte vorweisen. Beim „Pflege-Bahr“ sollte jedoch bedacht werden, dass eine Wartezeit von fünf Jahren abzuleisten ist, die Absicherungshöhe begrenzt und in der Regel nicht ansatzweise ausreichend sind, um die Versorgungslücke zwischen Pflegekosten und den staatlichen Leistungen der Pflegepflichtversicherung zu schließen.

EIN TIPP FÜR DEN EINSTIEG IN DIESE VORSORGE?

Die Hallesche bietet mit dem Pflege-Schutzbrief OLGAflex (Pflege-Tagegeld) nahezu jedem Kunden eine passende Vorsorge! OLGAflex ermöglicht durch die flexible Beitragsgestaltung den günstigen Einstieg in die Pflegeabsicherung ebenso wie eine spätere Beitragsreduktion. Und das stets bei voller Leistung von Anfang an. Mit OLGAflex hast du die Wahl zwischen der klassischen Beitragszahlung oder einem reduzierten Startbeitrag – bei voller Leistung von Anfang an. Besonders jungen Menschen wird somit der frühzeitige Einstieg in die wichtige Pflegevorsorge ermöglicht. Auch während der Vertragslaufzeit kannst du die Höhe deines Beitrags zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr sehr individuell festlegen. Ohne Leistungseinschränkung und ohne Angabe von Gründen. So kann man sich die volle Pflegevorsorge auch in Lebensphasen leisten, in denen das Geld vorübergehend knapp ist. 

So sind bedarfsgerechte Absicherungen mit einem Monats-Startbeitrag von 4,20 - 12,60 € (je nach Eintrittsalter) möglich.

Pflege 3 

Je niedriger der Startbeitrag ist, umso höher ist dein Anteil ohne Alters-Rückstellung und somit der spätere Beitrag (ab spätestens Alter 60) entsprechend höher.  

Greif auf Experten zurück: Welche Form der Absicherung für dich die geeignete ist, solltest Du gemeinsam mit Deinem / Deiner  Ansprechpartner/in für Versicherungen und Finanzen ermitteln und auf Deine Bedürfnisse abstimmen.

 

Du erreichst uns bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerservice kostenlos unter 0800 / 437 3553 (Geselle), oder schick uns einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Mit besten Grüßen
Dein Team vom Arbeitnehmerservice