Das Ziel und der Zweck des Arbeitnehmerservice ist die wirtschaftliche Beförderung des einzelnen ZDS-Mitglieds.
Der Anfang des Arbeitnehmerservice liegt in einer Kooperation der ZDS Landesgruppe Schleswig-Holstein mit damals Hartmann und Partner und der Landesgruppe Schleswig-Holstein im Jahr 2003.
In diese Kooperation folgten daraufhin verschiedene weitere regionale ZDS-Untergliederungen. 2007 wurde die bundesweite Kooperation begründet, der Arbeitnehmerservice.
Seither geht es darum, mit den Angeboten des Arbeitnehmerservice, teils unter Zuhilfenahme des Kooperationspartners Hartmann Finanzdienstleistungen GmbH, positiv auf die wirtschaftliche Situation der ZDS-Mitglieder einzuwirken.