Warum die Riester-Rente besser als ihr Ruf ist!

Der Arbeitnehmerservice informiert:
Warum die Riester-Rente besser als ihr Ruf ist!
Die Riester Rente ist gerade für Personen mit niedrigen bis mittelhohen Einkommen oder Familien mit Kindern sehr attraktiv. Die Zulagen und Steuervergünstigungen machen es möglich, mit vergleichsweise geringen eigenen Beiträgen eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen.
Dazu gleich ein Beispiel:
Frau Muster ist kaufmännische Angestellte im Betrieb ihres Ehemannes. Sie arbeitet in Teilzeit und verdient 1.500 EUR Brutto im Monat. Zuhause leben auch Ben (5) und Anna (2).
Mit 5 EUR im Monat (60 EUR im Jahr) bekommt Frau Muster aktuell 775 EUR p.a. vom Staat als Zulage.
Eine „Rendite“ im Jahr von über 1.290 % und das ohne weitere Verzinsung gerechnet und einer Garantie von 100 % zum Vertragsablauf.
Im Detail:
Um in diesem Beispiel die vollen Zulagen zu erhalten (300 EUR je Kind und 175 EUR eigene Grundzulage) müssen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen selbst eingezahlt werden – abzüglich der Zulagen, mindestens aber 60 EUR im Jahr.
Berechnung:
1.500 * 12 = 18.000 EUR p.a. * 4 % = 720 EUR – 775 EUR Zulagen = Mindestbeitrag 60 EUR.
PS: Die Kinderzulagen gibt es, solange Kindergeld bezogen wird.
Wer in dieser Situation nicht riestert, verschenkt bares Geld für die Altersversorgung.
Warum förderfähige Personen die RIESTER-RENTE nutzen sollten:
Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Doch die Riester-Rente soll nicht etwa die gesetzliche Versorgung verbessern, sondern eine gesetzliche Kürzung in der Deutschen-Rentenversicherung kompensieren. Wenn förderfähige Personen die Riester-Rente nicht nutzen, dann akzeptieren sie eine staatliche Kürzung und verschenken die staatlichen Zulagen und ggf. Steuerersparnisse.
HINTERGRUND – wie ist es zur Riester-Rente gekommen und was soll die Riester-Rente leisten?
Der Staat hat Folgendes festgestellt: Die Jahresanzahl der Rentenbezugsphase hat sich seit 1957 etwa verdoppelt. Somit haben Rentner einen höheren bzw. längeren Anspruch auf Rente. Dies basiert z.B. auch auf eine medizinische bessere Versorgung.
Die gesetzliche Rentenreform 2000/2001 hat deshalb das Rentenniveau gesenkt. Die Riester-Rente soll diese Kürzung kompensieren. Die Riester-Rente startete im Jahr 2002.
Das Rentenniveau stellt die Relation zwischen der Höhe der Standardrente (45 Jahre Beitragszahlung auf Basis eines Durchschnittsverdienstes) und dem Entgelt eines Durchschnittsverdieners dar.
Weitere Reformen folgten und das Rentenniveau wird noch weiter sinken. Wie weit das Rentenniveau in Zukunft tatsächlich sinken wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig (u.a. Arbeitsmarkt, Altersentwicklung der Bevölkerung, politische Entscheidungen).
Jeder sozialversicherungspflichtige Beschäftigte ist davon betroffen und sollte genau deshalb „Riestern“, um das gesetzliche Rentenniveau für sich selbst zu stützen. Die Riester-Rente ist also keine zusätzliche private Altersversorgung, sondern sie soll die gesetzliche Rentenreform 2000/2001 kompensieren.
Problematisch ist, dass es freiwillig konstruiert wurde und weitere Reformen folgten. Wer sich mit der Riester-Rente nicht beschäftigt, akzeptiert die Kürzung des Rentenniveaus aus der Reform 2000/2001. Weiter Reformen, die zum Absinken des Rentenniveaus führten, sollten mit erhöhter privater Altersversorgung aufgefangen werden.
WER KANN „RIESTERN“?
Man unterscheidet zwischen unmittelbar und mittelbar Zulagenberechtigten. Nur wer zu einem dieser Personenkreise zählt, kann in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Voraussetzung für die volle Förderung ist aber, dass der Zulagenberechtigte einen Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4% seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (max. aber 2.100 €) abzüglich der Zulagen, einzahlt. Der Sockelbeitrag (Mindestbeitrag) beträgt 60 € im Jahr.
Natürlich kannst Du Deinen Riester-Vertrag auch mit weniger als den genannten 4% besparen. Die Zulagen werden dann automatisch anteilig gekürzt.
LOHNT SICH „RIESTERN“?
Dass sich Riestern durchaus lohnt, zeigt bereits das Beispiel am Anfang. Aber auch ohne Kinder kann es sich – dann ergänzt um eine Steuerersparnis – lohnen zu riestern.
Beispiel 2: Alleinstehende mit einem Bruttojahresgehalt von 40.000 EUR ohne Kinder:
Ergebnis: Von den 1.600 €, die in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, muss der Versicherte lediglich 1.054 € selbst aufbringen. 175 EUR Grundzulage fließen in den Vertrag und 371 EUR Steuerersparnis werden mit der Einkommenssteuererklärung auf das eigene Bankkonto vom Finanzamt ausgezahlt.
Die zusätzlichen 546 € (175 + 371) „bezuschusst“ somit der Staat (Förderquote: 34,13 %).
WISSENSWERTES ZUR RIESTER-RENTE
Renten-Besteuerung:
Die Rentenzahlungen sind später mit dem persönlichen Steuersatz als Rentner voll zu versteuern.
Die Leistung erfolgt in Form einer lebenslangen Rente. 30% des vorhandenen Guthabens können zu Rentenbeginn aber auf einmal förderunschädlich entnommen werden.
Entnimmst Du 100 %, ist die Förderung zurückzuzahlen. Der Rentenbezug ist bereits mit 62 J. möglich.
Anlage des Beitrages und Garantien:
Die Anlage Deine Sparbeitrages kann „klassisch“, fondsgebunden oder gemischt erfolgen. Die Tarife müssen am Ende aber mindestens die eingezahlten Beiträge und die gutgeschriebenen staatlichen Zulagen garantierten. Daher können die Anbieter i.d.R. nicht zu 100 % in Fonds während der ganzen Laufzeit investierten.
Beitragszahlung:
Der Beitrag kann flexibel erhöht oder gesenkt werden – so kannst Du den Vertrag immer optimal besparen. Allerdings werden auch die Zulagen gekürzt, wenn Du weniger einzahlst.
Todesfall / Vererbung:
Der Vertrag kann im Todesfall förderunschädlich auf den eigenen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Ansonsten wird das Guthaben förderschädlich (abzgl. der staatlichen Förderung) an Deine gewünschten Erben ausgezahlt.
FAZIT:
Die Riester-Rente wird oft falsch bzw. als gescheitert dargestellt. Sie soll eine gesetzliche Kürzung aus 2000/2001 mit staatlicher Förderung kompensieren – und das kann sie auch, wenn Du sie nutzt.
Du interessiert dich für das Thema oder hast Fragen rund um den Arbeitnehmerservice?
Du erreichst uns bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerservice kostenlos unter 0800 / 437 3553 (Geselle), oder schick uns einfach eine E-Mail an
Mit den besten Grüßen
Dein Team vom Arbeitnehmerservice
Hast Du schon unseren Vorteilsbereich geprüft?
Registriere Dich einmal und nutze die exklusiven Vorteile für ZDS-Mitglieder!
Wir informieren Dich dann automatisch über neue Vorteile.
Einfach den QR-Code scannen →