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Kennst du schon die betriebliche Altersversorgung?

Der Arbeitnehmerservice informiert:

Kennst du schon die betriebliche Altersversorgung?


Eins ist sicher – die gesetzliche Rente für einen sorgenfreien Ruhestand wird nicht reichen!

Hast du dir schon mal Gedanken über deine Altersvorsorge gemacht? Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus – eine private Absicherung, wie eine betriebliche Altersvorsorge kann einen Ausgleich schaffen. Das Thema Altersvorsorge ist ein wichtiges Thema. Besonders in einer Zeit in der sich die Bevölkerung (demografischer Wandel) in eine alternde Gesellschaft wandelt, ist es entscheidend, sich frühzeitig über die eigene finanzielle Absicherung im Alter Gedanken zu machen. Wir alle arbeiten auf den wohlverdienten Ruhestand hin und freuen uns auf den ewigen Urlaub. Finanziert wird das ganze in der Regel über die gesetzliche Rentenversicherung. Doch reicht die gesetzliche Rente noch aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten? Die Antwort lautet oft: Nein.


Die Problematik der gesetzlichen Rentenversicherung:

Das deutsche Rentensystem wird nach dem Umlageverfahren finanziert, das heißt: die aktuellen Beitragszahler finanzieren mit Ihren Beiträgen die Renten der derzeitigen Rentenempfänger.

Bedenklich ist, dass durch den demografischen Wandel, immer mehr ältere Menschen von einem jungen Menschen finanziert werden. Bereits heute ist zu beobachten, dass die Rentenhöhen in den letzten Jahren gesunken sind und die Gefahr einer Altersarmut wächst. Wer sich allein auf die gesetzliche Rente verlässt, ist wahrscheinlich verlassen.

 

Beispiel zur gesetzlichen Rentenversicherung:

Bei der aktueller Gesetzeslage kann ein Arbeitnehmer (35 Jahre alt / Steuerklasse 1), der über 45 Jahre ein Brutto - Monatsgehalt von 3.688,82 € verdient, ungefähr eine Altersrente in Höhe von 49 % des letzten Nettoeinkommens erwarten.
In diesem Fall liegt das monatliche Nettoeinkommen bei 2.588 €, woraus sich eine voraussichtliche netto Rentenhöhe von mtl. 1.292 € zum Renteneintrittsalter bei voller Erwerbstätigkeit ergibt.
Die monatliche Versorgungslücke während des Rentenbezugs beträgt 1.296 €, die dem ehemaligen Arbeitnehmer fehlen, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.  
*In der Berechnung wurden Sonderzahlungen, bestehende Altersversorgungen, sonstige Vorsorgeaufwendungen und/oder Einnahmen nicht berücksichtigt. Daher können die tatsächlichen Werte im Alter abweichen.


Kannst du dir vorstellen deinen Lebensunterhalt mit der Hälfte deines Nettoeinkommens zu finanzieren?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nur eine Basisabsicherung und reicht oft nicht aus – du solltest rechtzeitig eine Vorsorgemaßnahme treffen. Eine betriebliche Altersvorsorge sowie andere Formen der privaten Rentenversicherung können dir dabei helfen.

 

Was ist eine betriebliche Altersversorgung (bAV)?

Eine betriebliche Altersversorgung ist eine private Altersversorgung, die über den Arbeitgeber angeboten wird. Der Vorteil dieser Anlageform ist, dass die Beiträge Steuer- und Sozialabgaben frei sind (unter Berücksichtigung der Freigrenzen) und direkt aus dem Bruttolohn zugeführt werden.  Durch diese enorme Ersparnis kann mehr Geld in die Altersvorsorge investiert werden als bei einer direkten Zahlung aus dem Nettolohn.  Ferner sind Arbeitgeber verpflichtet, seit 2019 bei neuen bAV-Verträgen und ab 2022 bei alten bAV- Verträgen, einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 % zur betrieblichen Altersvorsorge beizutragen, wenn der Arbeitgeber durch eine Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart. Übrigens kannst du auch deine vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge einfließen lassen.


Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung zusammengefasst:

  • Der Staat fördert die betriebliche Altersvorsorge in der Einzahlungsphase durch steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge. Im Rahmen der Höchstgrenzen sind im Jahr 2024 folgende Beträge befreit:

    Steuerfrei sind monatliche Beiträge von bis zu 604,- €. Das sind 8 % von der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung West. (Bei gleichzeitiger 40b Nutzung ist dieser Betrag um 1.752 € p.a. zu kürzen). Sozialversicherungsfrei sind monatliche Beträge von bis zu 302,- €. In diesem Fall sind es 4 % von der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung West.
  • Die Beitragszahlung kann arbeitgeberfinanziert oder per Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss erfolgen
  • Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Vertrag bei einem neuen Arbeitgeber oder privat fortgeführt werden. Ggf. kann auch das Deckungskapital auf einen neuen Vertrag übertragen werden. Bei dem Wechsel in eine Selbständigkeit ist die private Fortführung ebenfalls gegeben
  • Es sind verschiedene Anlageformen möglich (Fonds, ETFs, etc.)
  • Anwartschaften auf eine betriebliche Altersvorsorge sind für das Jobcenter unantastbar.
  • Betriebsrenten und unverfallbare Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung sind gegen die Zah­lungsunfähigkeit des Arbeitgebers im Rahmen einer Pensionskasse und Direktversicherung abgesichert.


Vorteile der bAV: So funktioniert die spätere Besteuerung der Rentenzahlung:

Später, in der Auszahlungsphase, sind die Altersbezüge, unter Berücksichtigung des dann geltenden Steuerfreibetrags, steuerpflichtig. Auch unterliegen die Leistungen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wobei es seit 2020 für Pflichtversicherte einen Freibetrag gibt, innerhalb dessen grundsätzlich keine Krankenversicherungsbeiträge aus Betriebsrenten mehr zu leisten sind. Dies bedeutet, dass erst ab dem ersten Euro oberhalb des Freibetrags Krankenversicherungsbeiträge fällig werden. Der Freibetrag ist dynamisch ausgestaltet; er beträgt im Jahr 2024 rund 176 Euro monatlich.

Wie finde ich die passende bAV für meine Bedürfnisse?

Bei der Planung der Altersvorsorge ist zu beachten, dass es innerhalb der bAV verschiedene Durchführungswege gibt. Hierunter zählt die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und die Direktzusage. 

Ps.: Versicherte in der Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks (PKS) profitieren bereits von einer 100%igen arbeitgeberfinanzierten Pensionskasse.  Die Höhe der Arbeitgeberzuwendung zur PKS ist unabhängig von der Höhe des Arbeitslohns. Ganze zwei Prozent von der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung werden jährlich nach Maßgabe des Bundestarifvertrags für das Schornsteinfegerhandwerk für vollzeitbeschäftige Arbeitnehmer eingezahlt.

Alle die bereits von der PKS profitieren können zusätzliche zwei Prozent in eine betriebliche Altersvorsorge, steuer- und sozialabgabenfrei, anlegen. Gut zu wissen: Ein Recht auf eine bAV in Form einer Entgeltvereinbarung hat jeder Arbeitnehmer, bei den Rahmenbedingungen kann der Arbeitgeber mitwirken.

Fazit: Die betriebliche Altersversorgung ist eine sehr attraktive Option, um neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine weitere Altersvorsorge aufzubauen.   

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