... wenn der Partner stirbt?
Wie viel bleibt von der gesetzlichen Rente, wenn der Partner stirbt?
Der Tod eines nahen stehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles andere in den Hintergrund rückt. Eine passende getroffene Vorsorge hält „den Rücken frei”, damit in dieser schwierigen Zeit nicht auch noch finanzielle Sorgen dazu kommen.
Wie bist du gesetzlich abgesichert:
Du hast einen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn
- du bis zum Tod deines Ehepartners/Lebenspartners oder deiner Ehepartnerin/Lebenspartnerin miteinander verheiratet warst oder eine Lebenspartnerschaft bestand
- und deine Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat (Ausnahme: Stirbt der Ehepartner/Lebenspartner oder die Ehepartnerin/Lebenspartnerin beispielsweise bei einem Unfall, besteht auch bei kürzerer Ehedauer ein Rentenanspruch)
- dein verstorbener Ehepartner/Lebenspartner oder deine Ehepartnerin/Lebenspartnerin hat die Mindestversicherungszeit (Wartezeit genannt) von fünf Jahren erfüllt. Dazu zählen beispielsweise Monate, in denen Beiträge aus einer Beschäftigung gezahlt wurden. Diese Wartezeit ist nicht erforderlich, wenn dein Ehepartner/Lebenspartner oder deine Ehepartnerin/Lebenspartnerin beispielsweise durch einen Arbeitsunfall ums Leben gekommen ist oder schon eine Rente bezogen hat
- und du nicht wieder geheiratet hast.
Die Höhe dieser Hinterbliebenenrente richtet sich nach der Rente, auf die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte.
Bei Berufstätigen ist die Grundlage daher die Rente wegen Erwerbsminderung.
Für alle, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 1.1.1962 geboren sind gilt: Nur wer bei Tod des Ehepartners mindestens ein Kind erzieht oder das 45. Lebensjahr vollendet hat (wird seit 2012 schrittweise auf 47 - ab 2029 erreicht - erhöht) oder erwerbsgemindert ist, hat einen Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente. Andernfalls wird die kleine Witwen-/ Witwerrente gezahlt.
Wurde vor dem 1. Januar 2002 geheiratet und wurde der verstorbene Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren, steht einem nach altem Recht 60 Prozent der Rente des Verstorbenen zu.
Eigene Einkünfte, z. B. Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen, werden teilweise angerechnet und verringern die Rentenansprüche.
Was noch wichtig ist:
- Die Rentenversicherung zahlt nicht automatisch, sondern erst, nachdem du einen Antrag auf Witwen- oder Witwerrente gestellt hast.
- Seit dem 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Partner die Ehe schließen. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft kann seitdem nicht mehr begründet werden. Bestehende Lebenspartnerschaften bleiben aber weiterhin gültig. Sie können durch eine gemeinsame Erklärung in eine Ehe umgewandelt werden.
- Mehr Rente bei Kindern - wenn du ein Kind bis zum dritten Lebensjahr erziehst oder erzogen hast, erhöht sich die Rente um einen Zuschlag.
- Für die auf den Sterbemonat folgenden drei Kalendermonate, auch „Sterbevierteljahr“ genannt, erhalten berechtige Hinterbliebene die Rente in voller Höhe der Versichertenrente. Dieser erhöhte Rentenbetrag soll den Übergang auf die veränderten finanziellen Verhältnisse erleichtern.
DAS BEKOMMEN DIE HINTERBLIEBENEN von der gesetzlichen Rentenversicherung:
Kleine Witwen-/Witwerrente:
25% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente
des Verstorbenen; befristet auf 2 Jahre.
Große Witwen-/ Witwerrente:
55% (neues Recht)
der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente
des Verstorbenen.
Halbwaisenrente:
10% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente
des Verstorbenen.
Vollwaisenrente:
20% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente
des Verstorbenen.
Die durchschnittliche Witwen-/ Witwerrente beträgt gerade mal 500 € im Monat.
Worauf sollte noch geachtet werden:
Die Unterstützung durch den Staat – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind - reicht i.d.R. nicht, um den gewohnten Lebensstandard der Hinterbliebenen zu halten.
Durch eine Risikolebensversicherung können neben den Beerdigungskosten (durchschnittlich zw. 4.000 € bis 6.000 €) auch die laufenden Verpflichtungen weiter beglichen werden.
Auch deshalb sollte die Versicherungssumme, die im Todesfall ausgezahlt wird, ausreichend hoch sein.
Bei der Beantragung einer Risikolebensversicherung sind im Antrag Gesundheitsfragen zu beantworten. Es ist wichtig, dass die Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Je nach „Krankengeschichte“ kann es genau dann zu Problemen kommen, wenn der Versicherungsschutz dringend benötigt wird. Zum Beispiel beim Hauskauf oder einer Familiengründung. Eine Absicherung in frühen, oft gesunderen Jahren, ermöglicht i.d.R. noch uneingeschränkten und besonders günstigen Versicherungsschutz. Dann sollte aber auch ein Tarif mit einem entsprechenden „Baukastensystem“ gewählt werden. Viele neue Tarife ermöglichen es, mit umfangreichen Nachversicherungsgarantien, eine flexible Anpassung an sich ändernde Lebenssituationen vorzunehmen – und das ohne neue Gesundheitsfragen.
So kann der frühe Abschluss sehr sinnvoll sein, ohne dass jetzt schon große Beitragssummen dafür aufgewendet werden müssten.
Wichtigste Bausteine in vielen besseren Risikolebensversicherungen sind:
Vorableistung:
Vorzeitige Auszahlung der Versicherungssumme bei ärztlich prognostizierter Lebenserwartung von
i.d.R. weniger als 12 Monaten. Der Kunde kann dann noch oft selbst entscheiden, wofür die
Versicherungsleistung verwendet wird.
Extraleistung schwere Krankheit:
Leistung auch für den Ernstfall einer schweren Erkrankung.
Abgedeckte Krankheiten sind i.d.R.: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall.
Verlängerungsoption:
Die Möglichkeit den Versicherungsschutz flexibel um bis zu X Jahre (je nach Tarif unterschiedlich) zu verlängern – ohne erneute Risikoprüfung – aber oft in gewissen Altersgrenzen / Fristen.
Nachversicherungsgarantien für die Erhöhung der Versicherungssumme:
Ereignisabhängige Nachversicherung wie z.B. Heirat, Beginn einer selbstständigen Tätigkeit, Hauskauf usw..
Ereignisunabhängige Nachversicherung für die flexible Anpassung - ohne einen nachzuweisenden Grund.
Die richtige Absicherungshöhe:
Ist individuell - aber es gibt eine „Faustformel“. Du solltest die Versicherungssumme hoch genug wählen. Sichere lieber etwas mehr ab, damit auch ungeplante Entwicklungen im Leben und steigende Ansprüche im Laufe der Zeit automatisch mitberücksichtigt sind.
Faustformel:
Die Versicherungssumme sollte etwa drei bis fünf Brutto-Jahresgehältern entsprechen.
Belastungen durch Darlehen sollten dabei zusätzlich berücksichtigt werden.
Greif für die richtige Tarifwahl auf Experten zurück: Die genaue Höhe der Absicherung sollte gemeinsam mit einem Ansprechpartner für Versicherungen ermittelt und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden.
Du erreichst uns bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerservice kostenlos unter 0800 / 437 3553 (Geselle), oder Du schickst uns einfach eine E-Mail an
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