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Recht soll Recht bleiben...

Rechtsschutz für Arbeitnehmer/innen im Schornsteinfegerhandwerk.

Allgemeines zum Sinn und Zweck einer Rechtsschutzversicherung:

Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt nötig wird. Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit ist meistens sehr teuer. Mit einer Rechtsschutzversicherung triffst du Vorsorge für diese finanziellen Folgen.

Wer will schon auf sein gutes Recht verzichten, nur weil er es sich vielleicht nicht leisten kann?

Die Rechtsschutzversicherung sorgt für die Wahrnehmung persönlicher rechtlicher Interessen. Sie ist damit der beste Garant für Chancengleichheit vor dem Gesetz.

Wissenswertes:

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Für alle Personen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten.

WAS IST VERSICHERT?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.

WO GILT DIE VERSICHERUNG?
Die Rechtsschutzversicherung gilt weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee.

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. VERSICHERBAR?

Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann z.B. Folgendes versichert werden:

  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Erweiterter Straf-Rechtsschutz

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. NICHT VERSICHERBAR*?

  • Baurechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
  • Vorsätzlich begangene Straftaten

*Einzelne dieser Punkte können ggf. über besondere Rechtsschutz-Bausteine oder Spezial-Konzepte gesondert versichert werden.

CONCORDIA Konzept für angestellte Schornsteinfeger/innen:

Was ist für angestellte Schornsteinfeger/innen i.d.R. besonders wichtig?

Ein „Sorglos-Paket“ mit allen wichtigen berufsspezifischen Leistungserweiterungen:

  • Rechtsschutz im Verkehrsbereich
  • Rechtsschutz im Privatbereich
  • Beruflicher Rechtsschutz als Nichtselbstständiger
  • Eigener Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Erweiterung auf bestimmte selbständige Nebentätigkeiten
    wie Energieberatung sowie die Tätigkeiten
    gemäß Anlage A zu § 1 und Anlage B zu § 18 Handwerksordnung (HWO).

Gegen Zuschlag auch mit Vermieter-Rechtsschutz.

Vorteile eines rechtzeitigen Abschlusses schon als Angestellte/r im Sonderkonzept von HARTMANN mit der CONCORDIA beim Übergang in die Selbständigkeit:

news grafikDer Abschluss der Rechtsschutzversicherung sollte noch als Geselle/Gesellin vor der Bewerbung auf einen Kehrbezirk erfolgen. Nur dann sind auch vorherige Streitigkeiten im Bewerbungsverfahren mitversichert.

 

Bewerbungsverfahren auf einen Kehrbezirk

  • Bereits außergerichtlich mitversichert ab Widerspruch gegen Ablehnung/Absage.

Beispiel: Der Versicherungsnehmer stellt den Antrag. Dieser wird nicht bearbeitet, verspätet oder es wird rechtswidrig entschieden. Im bestmöglichen Fall erhält der Versicherungsnehmer durch die anwaltliche Unterstützung doch noch den gewünschten Kehrbezirk.

Ebenfalls mitversichert sind z.B.:

  • Rechtsstreitigkeiten nach Beantragung eines Existenzgründungszuschusses im Bewerbungsverfahren um einen Kehrbezirk.
  • Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Feuerstättenschau im übernommenen Kehrbezirk auch bei einer Prozessübernahme vom Vorgänger - und das ohne Wartezeit.

Was ist für selbständige Schornsteinfegermeister/innen i.d.R. besonders wichtig?

Ein Sorglos-Rechtsschutz für Selbstständige und Firmen inkl. Privat-Rechtsschutz für die Familie!

Versicherungsumfang im HARTMANN-Konzept bei der CONCORDIA im Kurzüberblick:

  • Rechtsschutz im Verkehrsbereich.
  • Rechtsschutz im Privatbereich
  • Beruflicher Rechtsschutz als Selbstständiger
  • Beruflicher Rechtsschutz als Nichtselbstständiger
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Sonderkonzeptinhalte für Schornsteinfeger

Gegen Zuschlag auch mit Vermieter-Rechtsschutz.

Mitversichert sind somit (auszugsweise) auch folgende wichtige Besonderheiten:

  • Neben den Schornsteinfegertätigkeiten auch Energieberatung und alle Nebentätigkeiten gemäß Anlage A zu § 1 und Anlage B zu § 18 Handwerksordnung (HWO)
  • Versicherungsschutz gegenüber Verwaltungsbehörden für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im öffentlich rechtlichen Bestallungsverhältnis als beliehener Unternehmer
  • Wettbewerbsrecht
  • Firmen-Vertrags-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz in Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und -auch im Zusammenhang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Assistance-Leistungen
  • Und vieles mehr!

Hinweis: Der genaue Wortlaut des Versicherungsumfanges ergibt sich aus den gültigen allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung mit den jeweils vereinbarten Spezialklauseln, Sonderbedingungen und Zusatzvereinbarungen.