Skip to main content

Corona-Impfschäden?

Privat vorsorgen ist möglich! - Die Pandemie hat die Welt noch immer fest im Griff.

Experten sind sich einig, dass eine Entspannung erst mit Erreichen einer gewissen „Herdenimmunität“ in der Bevölkerung eintreten wird. Hier kann mit Impfstoff ein großer Sprung nach vorne gemacht werden.Der größte Teil der Bevölkerung ist sich dem auch bewusst, dass die Pandemie nur durch Maßnahmen und Impfung eingedämmt werden kann.

Bei vielen Impfbereiten schwingt aber auch eine gewisse Sorge mit, dass der Impfstoff doch zu schnell freigegeben und nicht ausreichend getestet wurde. Was, wenn man einen Impfschaden erleidet?

Impfschäden

„Unter einem Impfschaden versteht man „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde“ (§ 2 IfSG). Für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz).

Quelle: Homepage vom Robert-Koch-Institut.

„Zwischen 2005 bis 2009 wurden 10.600 Impfschaden-Verdachtsfälle gemeldet – davon stellten sich 169 als entsprechende Impfschäden heraus und wurden anerkannt. Zum Verhältnis der Zahl: Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen über 40 Millionen Impfungen pro Jahr ab“.

Quelle: Thomas Schmitz, Sven Siebert: Klartext: Impfen! - Ein Aufklärungsbuch zum Schutz unserer Gesundheit. 1. Auflage

Die Angst davor, dass es bei der Corona-Schutzimpfung öfters passieren könnte, können wir leider auch nicht nehmen – aber wir können dabei helfen, dass solche Auswirkungen finanziell gemildert werden, wenn der „worst case“ eintreten sollte.
Gerne nehmen wir uns Zeit für dich persönlich und zeigen bereits folgend, welche Möglichkeiten es bereits auszugsweise gibt.

Private Unfallversicherungen:

Anders als für die meisten Berufstätigen in der gesetzlichen Unfallversicherung, ist ein Impfschaden in modernen privaten Unfallversicherungstarife versichert.

Gut zu wissen: Die ZDS Freizeitunfallversicherung bietet hierfür ebenfalls Versicherungsschutz.

Ein Unfallvertrag mit „CORONA-Schutzimpfung-Deckung“ kann parallel zu einer bereits bestehenden Deckung, aber auch als Ersatz abgeschlossen werden. Bisher wurde auf dieses Leistungsmerkmal von Kunden nur wenig geachtet.

Einige Unfallversicherer haben bereits auch reagiert und Erweiterungen veranlasst oder Klarstellungen herausgegeben. Prüft daher eure weiteren privaten Unfallversicherungen.

Eine passende Regelung lautet z.B. wie folgt:

„In Erweiterung besteht auch Versicherungsschutz für Impfschäden durch eine Covid 19-Schutzimpfung, sofern die Schutzimpfung mit einem von der EMA für die EU zugelassenen Impfstoff durchgeführt wurde. Als Versicherungsfall gilt der Tag der ursächlichen Schutzimpfung“.

So hat z.B. die Concordia Versicherung diese Erweiterung für viele aktuelle Tarife jetzt ergänzt.

Moderne Unfallversicherungstarife listen z.B. auch den Geschmacks- und den Geruchssinn in ihrer Gliedertaxe auf und bieten gliedertaxenmäßige Invaliditätssätze bei Verlust des Geruchs- oder des Geschmackssinns i.d.R. von um die 10% - 30% der vereinbarten Invaliditätssumme.

Hier zeigt sich auch wieder, dass die Invaliditätssumme möglichst hoch gewählt werden sollte und eigener privater Unfallversicherungsschutz als Ergänzung sehr sinnvoll ist.

 

Private Kranken-Zusatzversicherungen:

Eine stationäre Zusatzversicherung ist nicht nur in Zeiten Covid-19 empfehlenswert. Sie sichert die bestmögliche Versorgung bei einem Krankenhausaufenthalt.

Eine Kranken-Tagegeld-Versicherung hilft finanzielle Einbußen bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit, aufgrund von z.B. Nebenwirkungen nach der Impfung, zu kompensieren. Die Krankentagegeldversicherung leistet, wenn du über längere Zeit arbeitsunfähig krankgeschrieben bist. In der Police steht, ab welchem Tag die Leistung beginnt. In der Regel ist es ab dem 43. Tag. Der Grund der Erkrankung ist offen und Impfschäden sind somit automatisch auch enthalten.

Berufsunfähigkeitsversicherung:
Sollte der Impfschaden sogar so erheblich sein, dass Berufsunfähigkeit eintritt, sollte unbedingt rechtzeitig vorher eine entsprechende Vorsorge getroffen werden.

So ist immer wieder zu lesen, dass Corona-Patienten auch ohne Vorerkrankung Langzeitfolgen davontragen können. Dazu gehören nicht nur Kopfschmerzen oder Kurzatmigkeit, sondern mitunter auch chronische Erschöpfung oder der Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns sowie neurologische Beschwerden.

Ebenso sind Spätfolgen bei Impfungen zwar i.d.R. selten - aber nicht ausgeschlossen.

Für die richtige Arbeitskraftabsicherung ist es darum wichtig, privat vorzusorgen.

WICHTIG: Wenn du an Corona erkrankt warst und alles gut überstanden hast, hat das nach aktuellem Stand erstmal keine besonderen Auswirkungen auf die grundsätzliche Möglichkeit, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Sofern natürlich keine, jetzt schon erkennbaren, schwereren Folgeschäden davongetragen wurden – eine Einschränkung, die aber auch bei anderen bereits bekannten gesundheitlichen Leiden und Erkrankungen gelten würde.

Risikolebensversicherung:

Die Risikolebensversicherung sichert die Hinterbliebenen im Todesfall ab – auch bei Todesfall durch eine Covid 19 - Erkrankung oder Schutzimpfung.

Ein unschönes / streitbares Thema, doch wir möchten, dass du informiert bist und Vorsorge treffen kannst.

Du erreichst uns bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerservice kostenlos unter 0800 / 437 3553 (Geselle), oder Du schickst uns einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Dein Team vom Arbeitnehmerservice

Hast Du schon unseren Vorteilsbereich geprüft?
Registriere Dich einmal und nutze die exklusiven Vorteile für ZDS-Mitglieder!
Wir informieren Dich dann automatisch über neue Vorteile.