Zum Hauptinhalt springen

Arbeitskraftabsicherung

Der Arbeitnehmerservice informiert:

Arbeitskraftabsicherung

Du bist zufrieden und fühlst dich wohl und sicher in deinem Leben, fährst ein schickes Auto, liebst es viel Zeit im Urlaub zu verbringen und hast auch einiges an Vermögen für Notfälle weggespart. Die Familienplanung ist in vollem Gang oder auch schon abgeschlossen und selbst für den wohlverdienten Ruhestand wird vorgesorgt.

Das Leben ist rundum in Ordnung.

Das Fundament ist deine Arbeitskraft. Sie sorgt dafür, dass dein Leben in Ordnung bleibt.

Eine Arbeitskraft-Absicherung ist bereits bei einer langwierigen Erkrankung erforderlich, die länger dauert als die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Bereits ab dem 43. Tag muss ein Arbeitnehmer mit Einkommenseinbußen rechnen. Denn das Krankengeld einer Gesetzlichen Krankenkasse beträgt meist lediglich 70% vom Bruttoeinkommen, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge. Dieser Einkommensverlust lässt sich, abhängig vom Einkommen, oftmals ein oder zwei Monate überbrücken. Bei längeren Krankheiten kann eine Krankentagegeldabsicherung bereits für wenige Euro diese Lücke schließen.

Bei dauerhaften Erkrankungen oder nach einem Unfall, der die Arbeitskraft länger einschränkt, gibt es verschiedene Auswahlmöglichkeiten. Über 2 Mio. Menschen in Deutschland sind erwerbs- bzw. berufsunfähig. Jährlich kommen über 280.000 weitere Fälle hinzu.  

Die Berufsunfähigkeitsversicherung - der Königsweg der Absicherung:

Hier sind sich selbst die sog. Verbraucherschützer einig: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein MUSS für jeden, der am Arbeitsleben teilnimmt.

Nun gibt es aber auch Personen, die sich aufgrund ihres Gesundheitszustands, des Alters oder der Einstufung des aktuellen Berufs, den Versicherungsschutz nicht leisten können oder auch schlicht nicht leisten wollen! Doch auch für diese Fälle gibt es Möglichkeiten, die eigene Arbeitskraft und damit den eigenen Lebensstandard zu schützen z.B. mit einer Grundfähigkeitsabsicherung und teilweise auch mit einer Unfallversicherung.

 

Das Krankentagegeld - die sinnvolle und notwendige Ergänzung der Arbeitskraftabsicherung:

Das vereinbarte Krankentagegeld wird bei ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit ab dem vereinbarten Tag, nach der sog. Karenzzeit, bezahlt.

So ist es bei Arbeitnehmern üblich, diese Karenzzeit auf 42 Tage zu vereinbaren, da in den ersten 6 Wochen meist Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gewährleistet ist.

Bei Selbständigen und Freiberuflern liegt die Sache anders, denn hier gibt es keinen Arbeitgeber. So können sich Selbständige und Freiberufler bereits ab dem 4. Tag z.B. entsprechend des Einkommens versichern.

Beide Versicherungen (Berufsunfähigkeits- und Kranken(tage)geldversicherung) leisten aber i.d.R. nicht lebenslang.  Es können sich Lücken ergeben, wenn nicht schon früh die Altersvorsorge mitgedacht wird. Denn was passiert, wenn aufgrund Unfall oder Krankheit das Geld knapp wird? Man kürzt alle Ausgaben so gut es geht – inkl. Beiträge in Sparprodukte und eben auch in die eigene Altersversorgung.

Gut, wenn dann eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit im Altersvorsorgevertrag enthalten ist, die dann die Beitragszahlung für dich übernimmt. Ansonsten besteht die Gefahr bis zum Rentenbeginn gut finanziell aufgestellt zu sein, aber nicht mehr ab dem Alters-Rentenbeginn.

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in Form der Beitragsbefreiung im Falle der Berufsunfähigkeit ist ein gewichtiger Vorteil, wenn man über Versicherungen spart.

 

Altersvorsorge: Ruhestand finanziell absichern:

Was denkst du, wie viel Rente wirst du erhalten? Die Mehrheit der Bevölkerung schätzt die Höhe der späteren Rente zu hoch ein. Jeder Vierte sogar um mehr als 50%. Dabei liegen Wunschrente und Realität meist weit auseinander.  Tatsächlich erhält jeder fünfte Rentner monatlich weniger als 1.200 € – trotz einer Wartezeit von mindestens 45 Versicherungsjahren. Die Durchschnittsrente nach mindestens 45 Jahren Beitragszeit liegt bei etwa 1.600 €.

Von diesem Betrag werden jedoch noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. Steuern fällig.

Wer im wohlverdienten Ruhestand ausschließlich auf seine gesetzliche Rente angewiesen ist, muss sich meist deutlich einschränken, auch vorhandene Rücklagen sind im Zweifel rasch aufgezehrt (Langlebigkeitsrisiko).

Um einen Ruhestand ohne finanzielle Nöte sicherzustellen, ist der planmäßige Aufbau einer Altersvorsorge unabdingbar, die auch laufend überprüft werden sollte.

Mit Lebensversicherungen kannst du Risiken, die deinen Lebensunterhalt betreffen, auf Versicherungs-lösungen abwälzen - damit du zumindest in dieser Hinsicht dein Leben sorgenfrei genießen kannst.

 

Nimmt dir die Zeit und füll die folgende Lücken-Tabelle aus.

Erläuterungen zu den gesetzlichen Risikoabsicherungen:

  • Lohnfortzahlung: Gilt nur für Arbeitnehmer. Selbständige haben hier bereits erste Einbußen.
  • Krankentagegeld: Schließt an die Lohnfortzahlung an und darf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens betragen, zudem aber auch nicht 90 % des Nettoeinkommens übersteigen.  Ggf. hast du hierfür schon privat (ergänzend) vorgesorgt? Wenn ja, auch ausreichend hoch?

    Freiberufler und Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen sich aktiv um ihr Krankengeld kümmern. Freiwillig gesetzlich Versicherte werden bei der Krankenkasse in der Regel zum ermäßigten Beitragssatz versichert. Das heißt, dass sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Aber freiwillig Versicherte können eine Wahlerklärung zum gesetzlichen Krankengeldanspruch abgeben. Dann zahlen sie den normalen Beitragssatz und erhalten ab der siebten Krankheitswoche Krankengeld, ähnlich wie es bei Arbeitnehmern der Fall ist – aber es gibt eine Obergrenze für das Krankengeld.

    Freiberufler und Selbstständige, die eine bedarfsgerechte Absicherung im Krankheitsfall wünschen, können sich alternativ für ein privates Krankengeld entscheiden.  Für eine reine private Absicherung gilt: Ca. 75-80% des einkommensteuerrechtlichen Gewinns (Gewinn nach Steuern des Vorjahres) aus der selbstständigen /freiberuflichen Tätigkeit.
  • Berufsunfähigkeits- / Erwerbsminderungsrente: Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige  Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen, sofern sie in der Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn der Erkrankte oder Verunglückte nur noch weniger als  drei Stunden am Tag arbeiten kann.
    Ggf. hast du hierfür privat vorgesorgt? Wenn ja, auch ausreichend hoch?
  • Rentenversicherung: Eine einfache Musterberechnung verdeutlicht die Situation. Ein Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro im Monat hat netto ca. 2.050 Euro zur Verfügung. Geschätzt wird er etwa 1.188 Euro Rente netto erhalten. Die Haushaltskasse weist also einen monatlichen Fehlbetrag von 870 € auf. Durch die Inflation wird die Rentenlücke aber im Laufe der Zeit sogar noch größer. Bei 2 % Inflation beträgt die Lücke  nach 32 Jahren bereits 1.640 Euro.   Ggf. hast du hierfür privat vorgesorgt? Wenn ja, auch ausreichend hoch?

 arbeitskraft

Dieses Druckstück dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe.

Lücken erkannt? Dann sollten wir darüber sprechen.  


Du erreichst uns bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerservice kostenlos unter 0800 / 437 3553 (Geselle), oder schick uns einfach eine E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..


Mit den besten Grüßen

Dein Team vom Arbeitnehmerservice

Hast Du schon unseren Vorteilsbereich geprüft?
Registriere Dich einmal und nutze die exklusiven Vorteile für ZDS-Mitglieder!
Wir informieren Dich dann automatisch über neue Vorteile.

Einfach den QR-Code scannen →

CR Code 1 Ausland

Weitere Beiträge

Hausrat und Gebäude optimal abgesichert

19. November 2025

Sicherer Schulstart!

15. Oktober 2025

Jeder kann zum Pflegefall werden, warum sorgen viele Menschen nicht besser privat vor?

18. August 2025

Die Deutsche Rentenversicherung geht online.

09. Juni 2025