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So geht Unfallschutz heute Saisonstart für Kleinkraftfahrzeuge

Der Arbeitnehmerservice informiert:

So geht Unfallschutz heute Saisonstart für Kleinkraftfahrzeuge

 

Der Frühling ist da!  Die kalten Tage sind bald gezählt, die Vögel zwitschern und die Sonne zeigt sich immer öfter. Egal ob Fahrrad oder Motorrad, das Fahren macht im Frühling wieder Spaß. Innerhalb der nasskalten und dunklen Wintermonate – bei Regen, Sturm und Schnee – wählen wir lieber das Auto, den Bus oder die Bahn. Doch Vorsicht - kaum zeigen sich die ersten Sonnenstrahlen, verwandeln sich Bürgersteige und Straßen in einen bunten Trubel.

Die Gefahr einen Unfall durch andere Verkehrsteilnehmer zu erleiden steigt. Laut einer Statistik des Gesamtverbands der Versicherer wurden im Jahr 2022 ca.  289.672 Straßenverkehrsunfälle mit einem Personenschaden polizeilich erfasst.

Absichern lohnt sich:
Eine Unfallgefahr besteht immer, sei es beim Sport, in der Freizeit, während der Arbeitszeit oder beim Skifahren. Jährlich verunfallen mehr als 9 Millionen Menschen in Deutschland. Dabei ist es umso wichtiger, gut abgesichert zu sein.

Häufig hat ein schwerer Unfall eine dauerhafte Gesundheitsschädigung zur Folge. Diese ist immer mit einem finanziellen Aufwand verbunden – Therapien, Haushaltshilfen oder eine Kinderbetreuung müssen bezahlt werden. Eine Unfallversicherung sorgt dafür, dass der Verdienst nach einem Unfall wieder ausgeglichen wird.

Die ganz besondere Unfallversicherung:
Wir stellen vor: Der Existenzschutz von der OSTANGLER übernimmt die Kosten, die durch einen Unfall entstehen. Immer dann, wenn kein anderer dafür einspringt. Und das ein Leben lang, bis zu einer Summe von 10.000.000 Euro. Der Existenzschutz leistet lebensnah und ganz nach deinem individuellen Bedarf. Du erhältst passgenauen Unfallschutz für einen sorgenfreien Alltag.

Was wird unter einem Unfall verstanden?
Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, welches unfreiwillig zu einer dauerhaften Gesundheitsschädigung führt. Auch Gesundheitsschädigungen durch erhöhte Kraftanstrengungen oder der Eigenbewegung sind über den Existenzschutz als Unfallereignis versichert.

Was ist versichert?
Versichert sind die finanziellen Folgen, die durch ein Unfallereignis entstehen. Sollte durch ein Unfallereignis eine dauerhafte Beeinträchtigung - egal, ob körperlich oder geistig- entstehen, sind schon ab einer 1-prozentigen Invalidität folgende Leistungen versichert:

  • Verdienstausfall, in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
  • Kostenersatz für z.B. den Umbau des Hauses, der Wohnung oder dem Auto
  • Pflegekosten, Ausgleich für die entstehende Rentenminderung
  • Übernahme von Kosten für eine Umschulung
  • Kosmetische Operationen sowie eine Todesfallleistung (jeweils bis 25.000 €)

Zusätzlich ist ein Schmerzensgeld bei einem stationären Krankenhausaufenthalt von 3 Tagen (innerhalb von 6 Monaten) versichert, sowie der Ausgleich für Such,-Rettungs- und Bergungskosten bis 25.000 €.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Je versicherte Person steht eine Deckungssumme von 10.000.000 Euro bei einem Unfall zur Verfügung.

Wann besteht Versicherungsschutz?
Die Unfallversicherung – Existenz- bietet weltweiten Versicherungsschutz, rund um die Uhr. Hierbei ist es unerheblich, ob sich der Unfall während der Arbeitszeit oder im privaten Bereich ereignet.

Was ist besonders im Vergleich zur herkömmlichen Unfallversicherung?
Herkömmliche Unfallversicherungen stellen Summenversicherungen dar. Dies bedeutet, dass im Falle eines Unfalls eine Leistung gemessen an dem Grad der Invalidität und der vorher festgelegten Invaliditäts-Grundsumme (auch die Gliedertaxe und die Progression werden bei der Berechnung berücksichtigt) berechnet wird. Die Unfallversicherung – Existenz- leistet nach der Art einer Haftpflichtversicherung, so als ob der Versicherer das Unfallereignis zu verantworten hat. Die Leistungen erfolgen entsprechend dem Bedarf der verunfallten Person, sie zahlt alle finanziellen Schäden, die ein Unfall nach sich zieht! Die Unfall Existenz bietet somit einen völlig neuen und zukunftsorientierten Versicherungsschutz. Sie zahlt alle finanziellen Schäden, die der Unfall nach sich zieht und das schon ab einem Prozent Invalidität.

Fallbeispiel zur Existenz-Unfallversicherung:

Thomas ist 45 Jahre alt und arbeitet als Schornsteinfeger. Seine Arbeitswege erledigt er häufig mit dem Lastenrad.

Bei der Fahrt zur Arbeit verliert er in einer Kurve den Halt und stürzt. Die Folgen Oberschenkelbruch, mehrere Prellungen und ein gebrochener Zeigefinger. Er wird fast zwei Wochen im Krankenhaus behandelt. Danach ist nichts mehr wie es war. Auf Grund seiner Verletzungen leidet er an einer Beinverkürzung und Bewegungseinschränkungen. Es ist ihm nicht mehr möglich, Leitern und Treppen hochzusteigen. Den Beruf als Schornsteinfeger kann er nur noch halbtags ausüben. Zur Unterstützung muss er einen Gesellen einstellen. Dauerhafte Folgen bleiben zurück.

Zum Glück hat Thomas die Existenz-Unfallversicherung mit einer Absicherung von mtl. 1500 EUR.

Sie übernimmt die Kosten für:

  • die Heilbehandlungskosten von 1.000, - €
  • das Schmerzensgeld von 25.000, - €
  • die Fahrtkosten in Höhe von 5.000,00,- €
  • die Beihilfe zu den Rehamaßnahmen von 2.500, - €
  • den Haushaltsführungsschaden von ca. 4.000, - €
  • den Minderverdienst für 22 Jahre von 396.000 €

Die voraussichtlichen Leistungen betragen 433.500 €

Der Frühling startet und somit auch die Saison für Kleinkrafträder.

Egal ob, Mofa, Moped oder Roller – sie gehören alle wie die Sonnenstrahlen zu dem Frühling. Am 01. März 2024 ist die neue Versicherungssaison gestartet. Die Kennzeichen erhalten jede Saison eine andere Farbe, um einen gültigen Versicherungsschutz überprüfbar zu machen. In diesem Jahr wird ein blaues Kennzeichen benötigt. Der Trend zum Zweirad wird immer beliebter. Frei von KFZ -Steuer und umständlichen Fahrten zum TÜV, sowie niedrige Unterhalts- und Reparaturkosten machen das Fahren eines Kleinkraftrads attraktiv.  Zu Kleinkrafträdern gehören Fahrzeuge, wie Mopeds, Mofas und Roller mit einem Hubraum bis 50 ccm, 4 kW und einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h.  Eine Versicherung ist für diese Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben und zwingend erforderlich, denn auch Kleinkraftfahrer haften für alle Schäden, die sie einer anderen Person zufügen.

Übrigens fallen auch E-Scooter und diverse Elektro-Kleinstfahrzeuge unter die Versicherungspflicht. Die Versicherungspflicht wird mit einem etwas kleineren Klebekennzeichen an das Fahrzeug geklebt.

Wie kann ich mein Kleinkraftrad versichern?
Zur Beantragung einer Versicherung wird die allgemeine Betriebserlaubnis benötigt (ABE). Sie gibt Auskunft über die Höchstgeschwindigkeit, dem Hersteller und der Identifikationsnummer (Fahrgestellnummer) sowie der Antriebsart und dem Baujahr des Fahrzeugs. Sobald die Versicherung abgeschlossen ist, erhältst du ein neues Kennzeichen von der Versicherung. Die Versicherungssaison startet immer am 01. März und ist ein Jahr gültig. Das ausgestellte Kennzeichen ist ein sogenanntes „Ablaufkennzeichen“, welches bis zur nächsten Saison gültig ist – eine Kündigung ist nicht notwendig.

Möchtest du die Mofa-, Moped- oder E-Scooter – Saison starten? Du interessierst dich für das Thema Unfallversicherung?

Dann melde dich gerne bei uns oder unserem Kooperationspartner, HARTMANN Finanzdienstleistungen GmbH.

Du erreichst uns bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerservice kostenlos unter 0800 / 437 3553 (Geselle), oder schick uns einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Mit den besten Grüßen

Dein Team vom Arbeitnehmerservice

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