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Unverzichtbar im Ausland – die Auslandsreisekrankenversicherung

Der Arbeitnehmerservice informiert:

Unverzichtbar im Ausland – die Auslandsreisekrankenversicherung

REISEVERSICHERUNGEN - auch fern der Heimat auf alles vorbereitet!

Urlaubszeit - die schönste Zeit im Jahr! Trotzdem: Vor und auch während einer Reise kann viel Unvorhergesehenes passieren. Sorge individuell mit einem Reiseversicherungspaket für einen sorgenfreien Urlaub im Ausland vor!

AUSLANDSREISEKRANKEN-VERSICHERUNG

Die gesetzliche Krankenkasse schützt Dich und Deine Lieben im Ausland nicht ausreichend. Selbst in den EU-Staaten und den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, können Urlauber ganz oder zumindest teilweise auf ihren Kosten sitzenbleiben. Wird nämlich die Europäische Krankenversicherungskarte nicht akzeptiert, behandelt der Arzt den Urlauber als Privatpatienten zu höheren Kosten. Erfolgt die Behandlung als Privatpatient, muss zudem jede Behandlung sofort bezahlt werden. Da können bei einem Klinikaufenthalt leicht mehrere tausend Euro anfallen. Auch gehört der Rücktransport aus dem Urlaubsland nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Leistungsfallbeispiele zeigen am besten, warum es unverzichtbar ist:

Während einer Urlaubsreise in der Dominikanischen Republik erleidet Max Muster einen Herzinfarkt.
Die Kosten für die dortige medizinische Versorgung in Höhe von 35.000 EUR sowie den Rücktransport in einem Intensiv-Bett nach Deutschland in Höhe von 70.000 EUR muss Max Muster selbst bezahlen.
Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung hätte er die Rechnung für die Behandlung und den Rücktransport dort einreichen können - diese hättet daraufhin die Kosten erstattet.
Uns wird auch immer wieder berichtet, dass Patienten ohne den Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung oder Vorabbezahlung erst gar nicht behandelt worden wären.
Aber auch bereits bei einem Kranken-Rücktransport von einem beliebten Reiseziel wie Mallorca ist mit Kosten von über 10.000 Euro zu rechnen. Ein Rücktransport kann im Krankheitsfall somit ohne entsprechende Zusatzversicherung zu einer finanziellen Notsituation führen. Bei ansteckenden Erkrankungen oder Unfällen mit mehreren Reisenden können sich die Kosten noch deutlich erhöhen.

Mitglied in einem Automobilclub?
Wenn ja, erfrag dort, ob Versicherungsschutz besteht und mit welchen Details. Wichtige Details sind:

  1. Zahnbehandlungen mitversichert? 2. Bergungskosten bis zu welcher Höhe mitversichert?
  2. Krankenrücktransport bis zum Wohnort mitversichert? 4. Keine Selbstbeteiligung?
  3. Corona-Erkrankung abgesichert und dass auch trotz Corona-Reisewarnung?

Noch unversichert?
Auf unserer Homepage kannst Du dich ganz einfach versichern.
PS: Häufig ist ein Jahresvertrag günstiger als eine einmalige Versicherung für eine bestimmte Reise.

Hier geht es zum Rechner / Abschluss:

CR Code Ausland Rechner

FAZIT:
Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt für Kosten im Ausland aufkommt, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sehr sinnvoll. Diese übernimmt die Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland krank wird und medizinisch versorgt werden muss. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt jedoch keine Kosten für Krankheiten, die bereits
vor Reiseantritt bestanden. Bei Zahnbehandlungen sind die Leistungen meistens begrenzt. Weitere Leistungseinschränkungen sind von Versicherer zu Versicherer möglich.

Neben der Auslandsreisekrankenversicherung sind auch folgende weitere Versicherungen i.d.R. relevant:

REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG

Herr Muster hat sich schon Wochen auf seine neue Reise nach New York gefreut. Zwei Tage vor Abflug leidet er plötzlich unter starken Bauchschmerzen. Der Arzt stellt eine Blinddarmentzündung fest. Herr Muster muss sofort operiert werden. Da er für ungefähr zwei Wochen ausfällt, muss er die Reise leider stornieren. Glücklicherweise hatte er eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Diese übernimmt die entstandenen Stornokosten.

Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise die anfallenden Stornokosten, wenn die planmäßige Durchführung der Reise für die versicherte Person nicht zumutbar ist. Folgende Ereignisse gelten u. a. i.d.R. als nicht zumutbar:

• Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen
(z.B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
• schwere Unfallverletzung
• unerwartete schwere Erkrankung
• Impfunverträglichkeit
• Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. Feuer, Explosion, Elementarereignisse)
• Verlust des Arbeitsplatzes (unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber)

Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war.

REISEABBRUCH-VERSICHERUNG

Familie Muster ist für einen neuen 14-tägigen Urlaub in die Türkei geflogen. In der zweiten Woche erhalten sie einen Anruf. Die Mutter von Frau Muster ist plötzlich verstorben. Sie brechen die Reise ab und fliegen nach Hause. Da die Familie eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen hatte, erstattet ihnen ihre Versicherung die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise.

MIETWAGEN-SCHUTZVERSICHERUNG
Der Mietwagen-Schutz schließt im Ausland die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung aus und ergänzt die Deckungssumme in der KFZ-Haftpflichtversicherung.

Wir wünschen einen entspannten Urlaub und das ihr von den Problemen von Familie Muster verschont bleibt – zumindest dann aber über die passende Versicherung verfügt.

Greif auf Experten zurück!

Du erreichst uns bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerservice kostenlos unter 0800 / 437 3553 (Geselle), oder schick uns einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Mit den besten Grüßen

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