Steuern sparen / für Alter vorsorgen
Steuern sparen und gleichzeitig für das Alter vorsorgen - mit der Basis-Rente ist das möglich!
ALTERSVORSORGE MIT STEUERVORTEIL!
Die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt wurde 2005 als staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ins Leben gerufen. Namensgeber ist der Ökonom Hans-Adalbert Rürup. Der Staat fördert die Sparer durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Wie die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung oder die landwirtschaftliche Alterskasse können auch die Beiträge zur Basis-Rente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Das Alterssparen mindert also die Steuerlast.
Die Basis-Rente ist für fast alle Personengruppen geeignet, wobei jeder Personenkreis unterschiedlich von den Vorteilen profitieren kann. Gerade Selbständige und gutverdienende Angestellte erhalten mit der Basis-Rente die Möglichkeit, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen.
Werden keine Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk oder freiwillig an die Gesetzliche Rentenversicherung entrichtet, steht der volle Höchstbetrag (25.046 Euro / 50.092 Euro bei Verheirateten) der Basis-Rente zur Verfügung.
WIE SCHÜTZT DU DICH VOR ALTERSARMUT?
Es ist wahrlich keine überraschende Neuigkeit: Die gesetzliche Rente reicht nicht! Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den Strukturwandel unserer Bevölkerung (demographischer Wandel). Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr richtig. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, müssen heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner finanzieren.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente ist die Basis-Rente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt
Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig!
WIE SIND DIE BEITRÄGE IN DER BASIS-RENTE ABZUGSFÄHIG?
Die Abzugsfähigkeit erhöht sich jährlich um 2 %-Punkte, bis zum
Jahr 2025, dann können 100 % angerechnet werden.
Maximal können Ledige 25.787 Euro und Verheiratete 51.574 Euro jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG absetzen.
Dieser Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland.
Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung.
WIE WERDEN DIE AUSGEZAHLTEN BASIS-RENTEN VERSTEUERT?
Wie hoch die Auszahlungen Deiner Basis-Rente besteuert werden,
hängt davon ab, wann Du in den Ruhestand gehst.
Der prozentuale Anteil der Rente, der besteuert wird, gilt dann für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs.
Bis 2040 gibt es eine Übergangsregelung.
Aus der ersten Jahresbruttorente wird anhand der Kohorte der Anteil ermittelt, der zu besteuern ist.
Der ggf. verbleibende Betrag ist der steuerfreie Teil der Rente. Dieser Freibetrag ändert sich i.d.R. für den Rest der Laufzeit nicht mehr. Nur wenn eine Neuberechnung der Rente erfolgt (zum Beispiel wegen Scheidung oder anzurechnender Einkünfte) wird auch der Freibetrag erneut ermittelt.
Gibt es bzw. wurden jährliche Rentenerhöhungen eingeschlossen, bewirken diese keine Neuberechnung.
BEISPIEL 1 ZUR STEUER-ERSPARNIS
Selbständige/r, zu versteuerndes Jahreseinkommen 80.000 Euro,
Beitrag 10.000 Euro p.a. in Basis-Rente, ledig, keine Kinder, keine Kirchensteuer
Erläuterung: Du zahlst 10.000 Euro in die Basis-Rente im Jahr 2021 ein und muss lediglich 5.923 Euro davon selbst aufbringen. Die restlichen 4.077 Euro „bezuschusst“ der Staat über die Steuerersparnis
(Förderquote 40,77 %), die mit der Steuererklärung auf Dein Konto erstattet werden.
BEISPIEL 2 ZUR STEUER-ERSPARNIS
Arbeitnehmer/in, zu versteuerndes Jahreseinkommen 35.000 Euro,
Beitrag 2.400 Euro p.a. in Basis-Rente, ledig, keine Kinder, keine Kirchensteuer
Erläuterung: Du zahlst 2.400 Euro in die Basis-Rente im Jahr 2021 ein und muss lediglich 1.651 Euro davon selbst aufbringen. Die restlichen 749 „bezuschusst“ der Staat über die Steuerersparnis
(Förderquote 31,21 %), die mit der Steuererklärung auf Dein Konto erstattet werden.
WAS SOLLTEST DU SONST NOCH ÜBER DIE BASIS-RENTE WISSEN?
Die Anlage des Sparbeitrages kann klassisch, fondsgebunden oder gemischt erfolgen.
• Es gibt eine lebenslange monatliche Rente.
• Wie bei der Gesetzlichen Rentenversicherung kann das vorhandene
Kapital bei Rentenbeginn nicht auf einmal ausgezahlt werden.
• Ebenfalls analog zur Gesetzlichen Rentenversicherung verfällt bei
Tod das eingezahlte Kapital. Eine Hinterbliebenenabsicherung
für Ehegatten und Kinder (solange Kindergeldanspruch besteht)
kann aber i.d.R. als Zusatzbaustein integriert werden.
• Der Rentenbezug kann i.d.R. ab Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.
• Die Rentenzahlungen können i.d.R. auch im Ausland bezogen werden.
• Nach herrschender Rechtsauffassung ist das bestehende Vertragsguthaben
einer Basisrente in der Ansparphase pfändungssicher.
In der Rentenphase kann jedoch der Teil der Versicherungsleistung gepfändet werden,
der über den Pfändungsfreigrenzen liegt.
• Um die Altersvorsorge nicht zu gefährden, ist eine Abtretung oder Beleihung
des Vertrages nicht möglich.
• Der Einschluss der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ist i.d.R. immer zu empfehlen. Wer z.B. 500 EUR in die private Altersvorsorge einzahlt, sollte i.d.R. auch die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit einschließen, damit im Fall der Berufsunfähigkeit der Versicherer für den Kunden die Beiträge weiter einzahlt und das Alters-Rentenziel erreicht wird.
Greif auf Experten zurück: Die genaue Art des Sparens solltest Du gemeinsam mit Deinem / Deiner Ansprechpartner/in für Versicherungen und Finanzen ermitteln und auf Deine Bedürfnisse abstimmen.
Wir helfen Dir gern... schreib uns eine E-Mail an
Mit besten Grüßen
Dein Team vom Arbeitnehmerservice