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Lernen aus dem Unglück von Krefeld

Lernen aus dem Unglück von Krefeld – Details in PHV-Verträgen beachten!

Auch zwei Wochen nach dem Brand im Krefelder Zoo ist das Entsetzen groß. Zudem stehen viele offene Fragen im Raum.

Ein tragisches Unglück überschattete in der Silvesternacht das gesamte Bundesgebiet: Durch sogenannte Himmelslaternen geriet ein Teil des Krefelder Zoos in Brand. Das Inferno zerstörte das Affenhaus des Zoos und kostete mehr als 30 Tieren das Leben. Gegen drei Frauen wird gegenwärtig wegen fahrlässiger Brandstiftung ermittelt; diese müssen für den entstandenen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe aufkommen. Verfügen sie über eine Privathaftpflicht, wird diese – wie allgemein bekannt ist – für den herbeigeführten Schaden einspringen.

Ob die Versicherungsgesellschaft jedoch den Schaden in kompletter Höhe übernehmen wird, hängt von den Details ab.

Was übernimmt die PHV?

Unglücksfälle wie der Brand in Krefeld mit mehreren Millionen Sachschaden verdeutlichen, weshalb das oberste Gebot beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung immer die Versicherungssumme sein sollte.

Der Arbeitnehmerservice achtet daher auf umfangreiche Deckungskonzepte, damit Du umfassenden Versicherungsschutz hast.

Wählst Du z.B. aus Kostengründen nur eine niedrigere Deckung, könntest Du in so einem Schadenfall aufgrund der unbegrenzten gesetzlichen Haftpflicht (§ 823 BGB) womöglich auf dem Rest sitzen bleiben.

Ein anderer offener Aspekt sind die öffentlich-rechtlichen Ansprüche. Dies muss unbedingt berücksichtigt werden. In der privaten Haftpflichtversicherung sind – wie der Name vermuten lässt – Ansprüche privat-rechtlichen Inhalts gedeckt. Öffentlich-rechtliche, zu denen der Feuerwehreinsatz zählt, sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ein Blick auf die Gebührenordnung der Feuerwehren des jeweiligen Bundeslandes lässt erahnen, wie hoch diese Kosten ausfallen können. Auch dieser Punkt wird in unseren empfohlenen Deckungskonzepten von der AIG oder BSG eingeschlossen.

Fahrlässigkeit (egal ob leichte oder grobe Fahrlässigkeit) ist in einer Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Sollte jedoch beim Unglück in Krefeld doch noch festgestellt werden, dass der strafrechtliche Tatbestand eines Eventualvorsatzes (billigende Inkaufnahme) erfüllt sein könnte, wäre dies (Vorsatz) dann jedoch in keinem Privathaftpflichtvertrag mehr gedeckt.

Du möchtest nun schnell Deine Privathaftpflichtversicherung überprüft haben? Du erreichst uns dafür und auch bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerservice kostenlos unter 0800 / 437 3553 (Geselle), oder Du schickst uns einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

PS: Auf der Homepage von HARTMANN kannst Du auch weitere Details zum Konzept erfahren und Elektronisch ein Angebot anfordern. Dazu bitte folgendem Link folgen: Link zu Hartmann PHV

Mit besten Grüßen Dein Team vom Arbeitnehmerservice