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Reiseabbruch

Versichert ist die außerplanmäßige Beendigung der Reise aus einem sehr wichtigen Grund; d.h. die planmäßige Fortsetzung der Reise ist der versicherten Person nicht zumutbar.

Erstattet werden die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise sowie die nicht genutzte Reiseleistung.

Folgende Ereignisse sind u.a. versichert:

  • Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen (z. B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
  • schwere Unfallverletzung
  • unerwartete schwere Erkrankung
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse)

Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zum Zeitpunkt der Buchung zu rechnen war.

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