Sicher in den Urlaub Auslandsreisekrankenversicherung
Der Arbeitnehmerservice informiert:
Sicher in den Urlaub Auslandsreisekrankenversicherung
Die Urlaubszeit ist die schönste Zeit im Jahr, sie ist eine willkommene Auszeit vom Alltag.
In dieser Zeit kann man sich entspannen, neue Orte entdecken und eine wertvolle Zeit mit Familie und Freunden verbringen. Egal, ob man sich für einen Strandurlaub, eine Städtereise oder einem Abenteuer in der Natur entscheidet. Kurz gesagt, die Urlaubszeit ist nicht nur eine Pause von der Arbeit, sondern eine wichtige Phase der Erholung und des persönlichen Wachstums.
Wer seine Erholung im Ausland sucht, sollte schon vor Reiseantritt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Medizinische Behandlungen können im Ausland sehr teuer sein, insbesondere in Ländern mit hohen Gesundheitskosten wie den Vereinigten Staaten von Amerika (USA).
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet ausschließlich innerhalb Deutschlands und in EU-Ländern sowie in einigen anderen europäischen Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Kosten für medizinische Behandlungen müssen daher wie z.B. in den USA privat bezahlt werden.
Selbst in den EU-Staaten und den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, können Urlauber ganz oder zumindest teilweise auf ihren Kosten sitzenbleiben. Wird nämlich die europäische Krankenversicherungskarte nicht akzeptiert, behandelt der Arzt den Urlauber als Privatpatienten zu höheren Kosten. Erfolgt die Behandlung als Privatpatient, muss zudem jede Behandlung sofort bezahlt werden. Da können bei einem Klinikaufenthalt leicht mehrere tausend Euro anfallen. Auch gehört der Rücktransport aus dem Urlaubsland nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hier sind die verschiedenen Möglichkeiten des Versicherungsschutzes auf Reisen:
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Reiserücktrittversicherung
- Reiseabbruchversicherung
- Reisegepäckversicherung
Hinweis zum Corona-Schutz:
Der Corona-Schutz ist meist eine Zusatzabsicherung und ergänzt die bestehende oder zeitgleich mit beantragte Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.
Die private Auslandsreisekrankversicherung – wenn du im Urlaub krank wirst:
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist eine spezielle Versicherung, wenn während einer Auslandsreise medizinische Kosten entstehen. Sie bietet Schutz in nahezu allen Ländern der Welt, rund um die Uhr. Oft wird für Notfälle eine 24-Stunden-Hotline angeboten. Des Weiteren gibt es viele verschiedene Tarife und Laufzeiten, passend für jedes Reiseziel.
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt u.a. folgende Aufwendungen für erforderliche Heilbehandlungen:
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich Operation
- schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in einfacher Ausführung
- ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
- ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland
- Überführung bei Tod
Nicht versichert sind Routine- und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland sowie Zahnbehandlungen, die über eine schmerzstillende Wirkung hinausgehen. Weiterhin sind bei den meisten Auslandsreisekrankenversicherungen nur Urlaubsreisen versichert.
Fallbeispiel zur Auslandsreisekrankenversicherung:
Während eines Reiseaufenthalts in den USA erleidet Anna plötzlich starke Bauchschmerzen und wird in das örtliche Krankenhaus gebracht. Dort stellt sich heraus, dass sie eine akute Blinddarmentzündung hat und dringend operiert werden muss. Die Kosten für die Operation und den Krankenhausaufenthalt belaufen sich auf mehrere Tausend Dollar. Dank Ihrer Auslandskrankenversicherung kann Anna alle medizinischen Kosten für die Operation, den Krankenhausaufenthalt und alle weiteren medizinischen Behandlungen problemlos decken. Außerdem organisiert die Versicherung den Rücktransport nach Deutschland, sobald Anna stabil genug für die Reise ist.
Gut, dass Anna eine Auslandsreisekrankversicherung vorweisen konnte. Ohne den Nachweis einer entsprechenden Absicherung können Krankenhäuser und Ärzte die Behandlung verweigern oder leisten nur eine minimale Notfallversorgung.
Fazit: Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für alle, die ins Ausland reisen. Sie sorgt dafür, dass im Krankheitsfall die notwendigen medizinischen Kosten übernommen werden, und ermöglicht es den Urlaub unbeschwert zu genießen.
Für berufliche Reisen ins Ausland (auch z. B. „Work & Travel“, Auslandsstudium etc.) werden spezielle Tarife angeboten. Teilweise sind Urlaubsreisen von Ausländern ins Heimatland nicht mitversichert. Außerdem unterscheiden Versicherer auch oft zwischen der Mitversicherung und dem Ausschluss der NAFTA-Länder (USA, Mexiko und Kanada).
Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt allerdings keine Kosten für Krankheiten, die bereits vor Reiseantritt bestanden. Bei Zahnbehandlungen sind die Leistungen meistens begrenzt. Weitere Leistungseinschränkungen sind von Versicherer zu Versicherer möglich.
Die Reiserücktrittversicherung – wenn die Reise plötzlich ins Wasser fällt:
Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Reisende vor den finanziellen Folgen, wenn die planmäßige Durchführung der Reise für die versicherte Personen nicht zumutbar ist.
Die versicherten Ereignisse sind zum Beispiel:
- Tod: Erstattung der Kosten im Falle des Todes des Versicherungsnehmers oder eines nahen Angehörigen (z.B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
- schwere Unfallverletzung, die eine Reise unmöglich machen
- unerwartete schwere Erkrankung – der Versicherer erstattet die Stornokosten, wenn die Reise nicht angetreten werden kann
- Impfunverträglichkeit
- Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. Feuer, Explosion, Elementarereignisse)
- Verlust des Arbeitsplatzes (unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber)
Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zum Zeitpunkt der Buchung zu rechnen war.
Die Reisegepäckversicherung - wenn das Gepäck ohne dich auf Reisen geht:
Die Reisegepäckversicherung leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird z.B. durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall eines Transportmittels, Feuer, Explosion oder Elementarereignisse.
Erstattet wird der Zeitwert der Gegenstände bzw. bei beschädigten Gegenständen die notwendigen Reparaturkosten. Für Wertsachen sowie Foto,- Film- und Videoausrüstung gibt es spezielle Entschädigungsgrenzen. Für Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug gibt es meistens besondere Vereinbarungen und Sorgfaltspflichten.
Die Reiseabbruchversicherung - wenn der Urlaub mittendrin abgebrochen werden muss:
Versichert ist die außerplanmäßige Beendigung der Reise aus einem sehr wichtigen Grund; d.h. die planmäßige Fortsetzung der Reise ist der versicherten Person nicht zumutbar.
Erstattet werden die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise sowie die nicht genutzte Reiseleistung.
Folgende Ereignisse sind u.a. versichert:
- Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen (z.B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
- Krankheit oder Unfall, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitreisende Person schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet
- erhebliche Schäden am Eigentum der versicherten Person (z.B. durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse)
Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zum Zeitpunkt der Buchung zu rechnen war.
Tipp: Bist du Mitglied in einem Automobilclub?
Wenn ja, erfrag dort, ob Versicherungsschutz besteht und mit welchen Details.
Wichtige Details sind:
1. Zahnbehandlungen mitversichert?
2. Bergungskosten bis zu welcher Höhe mitversichert?
3. Krankenrücktransport bis zum Wohnort mitversichert?
4. Keine Selbstbeteiligung?
5. Corona-Erkrankung abgesichert und dass auch trotz Corona-Reisewarnung?
Darum empfiehlt sich eine Auslandskrankenversicherung auch für Privatversicherte:
Trotz des umfassenden Versicherungsschutzes ist auch für Privatversicherte eine Auslandsreise-krankenversicherung sinnvoll. Denn manch typische oder mögliche Leistung der Auslandsreisekrankenversicherung ist nicht unbedingt im PKV-Vollschutz enthalten.
Die Auslandsreisekrankenversicherer bieten zudem in der Regel eine spezialisierte 24-Stunden-Hotline, die im Notfall informiert, unterstützt und vieles organisiert.
Viele Tarife der privaten Krankenversicherer sind auf die in Deutschland üblichen Gebührenordnungen abgestimmt. Dies führt bei einer Erkrankung im Ausland oft zu einer Deckungslücke, da ausländische Ärzte und Kliniken nicht an diese Gebührenordnungen gebunden sind. Daher ist eine Auslandskrankenversicherung auch für jeden Privatversicherten sinnvoll.
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