Skip to main content

Ein gesundes neues Jahr 2024! Zeit für die betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Der Arbeitnehmerservice informiert:

Ein gesundes neues Jahr 2024!

Zeit für die betriebliche Krankenversicherung (bKV)

 

Das alte Jahr hat sich verabschiedet und das neue Jahr hat begonnen. Die ersten Monate im neuen Jahr sind eine fantastische Zeit zum Nachdenken, um Bilanz über das vergangene Jahr zuziehen und mit neuer Hoffnung und Erwartungen auf das neue Jahr zu blicken. Wir kennen sicher alle diesen Moment der guten Vorsätze für das Neujahr am Silvesterabend. Vieles soll besser werden, unser Verhalten, unsere Gewohnheiten und unser Leben. Der Fokus liegt oft auch bei der Verbesserung der eigenen Gesundheit.

Die Nachfrage von Arbeitgebern für eine betriebliche Krankenversicherung für ihre Mitarbeitende wächst. Mehr als 1,6 Millionen Beschäftigte haben bereits eine betriebliche Krankenversicherung. Sie ist ein wichtiges Instrument für eine bessere Grundversorgung – gleicht sie doch Deckungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung in einem Kollektiv aus.

Betriebe mit aktuell mindestens drei Mitarbeitenden können von der betrieblichen Krankenversicherung profitieren (es wird ein Kollektiv benötigt). Es sind Bausteintarife (z.B. nur Zahnversicherung oder ambulante Behandlungen) oder innovative Budget-Varianten sowie Kombinationen aus beiden Teilen möglich.

Ein entsprechender Betrieb kann die betriebliche Krankenversicherung ohne viel Aufwand für seine Mitarbeitende abschließen und i.d.R. online über ein Arbeitgeberprotal verwalten.

betriebliche krankenversicherung

Die Vorteile einer betrieblichen Krankenversicherung sind, dass der Arbeitgeber i.d.R. allein den Beitrag zahlt und das Nettogehalt unverändert bleibt. Es werden keine Gesundheitsfragen abgefragt und auf die Erfüllung von Wartezeiten wird i.d.R. auch komplett verzichtet.

Bestehende Vorerkrankungen, fehlende Zähne sowie laufende und angeratene Behandlungen sind im vereinbarten Leistungsumfang sofort versichert.

Die Gesundheitsdaten der Mitarbeitenden werden dennoch vom Versicherer geschützt und nicht an den Arbeitgeber weitergetragen. Im Leistungsfall erstattet der Versicherer den Rechnungsbetrag direkt an den Mitarbeitenden.

Die betriebliche Krankenversicherung ist eine starke Ergänzung des Krankenversicherungsschutzes. Sie leistet umfangreiche Leistungen in den wichtigen Bereichen der Gesundheit, wie zum Beispiel, bei einer Zahnbehandlung, Vorsorgeuntersuchungen und Sehhilfen. Es gibt für gesetzlich und privat Versicherte ein umfangreiches Angebot. Des Weiteren können exklusive 24/7 Assistance-Leistungen wie u.a. eine Videoberatung, ein Arzttermin-Service sowie eine Reise,- und Impfberatung versichert werden.

Budgettarife:

Ein Budgettarif in der betrieblichen Krankenversicherung ermöglicht die freie Verfügung eines festgelegten Betrages (z.B. jährlich 600 EUR) durch den einzelnen Mitarbeiter/in für den Gesundheitsschutz. Zusätzlich können weitere Leistungsbausteine versichert werden, die unabhängig von dem vereinbarten Budget leisten.

Das vereinbarte Budget kann zum Beispiel, je nach Tarif, für folgende Leistungen verwendet werden:

  • Zahnersatz
    Implantate, Brücken, Kronen, Inlays, Kieferorthopädie etc.
  • Zahnbehandlungen
    u.a. für Füllungen, Wurzel-, Parodontose- und schmerzstillende Behandlung
  • Zahnvorsorge
    professionelle Zahnreinigung (PZR) 100%, max. 300 € pro Versicherungsjahr, Bleaching: max. 100 € pro Versicherungsjahr
  • Sehhilfen
    Brillen, Kontaktlinsen bis 300 € pro Versicherungsjahr, operative Korrektur der Sehschärfe, z.B. LASIK
  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
    Zuzahlungen für Haushaltshilfe, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel inkl. Restkosten für Hilfsmittel
  • Vorsorgeuntersuchungen
    zusätzlich reisemedizinische Schutzimpfungen, Präventionskurse
  • Naturheilkunde
    bei Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern sowie Ärztinnen und Ärzten (z.B. Chirotherapie, Chiropraktik, Osteopathie) inkl. Arznei-/Verbandmittel. Kinesio-Tape bis max. 100 € pro Versicherungsjahr

Für ein besseres Verständnis folgend zwei Leistungsbeispiele zur betrieblichen Krankenversicherung:

  1. Budgetvariante
    Dein Arbeitgeber hat für dich eine betriebliche Krankenversicherung mit einem Budget von 600 € abgeschlossen. Das kommt dir sehr gelegen, denn du benötigst eine neue Brille und entscheidest dich für Gläser und ein Gestell zum Preis von zusammen 300 €. Nach dem du die Rechnung an das Versicherungsunternehmen gesendet hast, erstattet dir der Versicherer 300 €. Dir bleibt ein Budget von 300 €, die du u.a. für eine Zahnreinigung verwenden kannst.
  1. Budgetvariante mit Zusatzbausteinen
    Dein Arbeitgeber vereinbart neben einem Budget von 600 € einen Tarif mit Zusatzbausteinen. Dieser enthält einen Zahnschutz von 90%. Du benötigst überraschend ein Inlay für 1.000 €. Ein Inlay ist eine speziell angefertigte Zahnfüllung, die meist aus Gold oder Keramik besteht. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich beim Inlay i.d.R. nur mit 40 €. Die betriebliche Krankenversicherung über deinen Arbeitgeber erstattet 860 Euro (90% der 1.000 Euro = 900 Euro minus den 40 Euro, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wurden). Die nicht erstatteten 100 Euro werden von den 600 Euro Budget abgezogen. Du hast somit 500 Euro für weitere Gesundheitsleistungen zur Verfügung.

Möchte ein Betrieb keine Budget-Variante wählen, dann kann auch aus einzelnen Leistungsbausteinen der gewünschte Versicherungsschutz entworfen werden.

Darüber hinaus kann es Upgrade-Möglichkeiten geben, die den Einschluss von Angehörigen zu einem Eigenbeitrag ermöglichen.

Beitragsbeispiel für ein Budget-Tarif:

Ein Budget von 300 € pro Mitarbeitenden und Jahr kostet einem Betrieb ca. 13 € monatlich pro Mitarbeitenden. 600 € Budget kostet ca. 22 € (im jeweiligen Grundtarif ohne Zusatzbausteine). 

Die Abrechnung der bKV als steuerfreier Sachbezug:

Als Sachbezug ist die betriebliche Krankenversicherung grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei – bis zur Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat.

Wenn bereits andere Leistungen als Sachbezug gezahlt werden und mit den Beiträgen zur bKV die 50-Euro-Grenze überschritten wird, dann wird der komplette Betrag steuerpflichtig. In diesem Fall kann zwischen verschiedenen Modellen gewählt werden, die ein Steuerberater erläutern sollte z.B.:

• Versteuerung durch Pauschalierung ohne Sozialversicherungsbeiträge (§ 40 Abs. 1 S.1 Nr.1 EStG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV)
• Versteuerung durch Pauschalierung (§ 37b EStG)
• Nettolohnversteuerung.

Arbeitgeber können die Beiträge zur bKV, und den ggf. übernommenen Anteil der Steuer sowie Sozialabgaben voll als Betriebsausgaben absetzen.

Du erreichst uns bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerservice kostenlos unter 0800 / 437 3553 (Geselle), oder schick uns einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Mit den besten Grüßen

Dein Team vom Arbeitnehmerservice

Hast Du schon unseren Vorteilsbereich geprüft?
Registriere Dich einmal und nutze die exklusiven Vorteile für ZDS-Mitglieder!
Wir informieren Dich dann automatisch über neue Vorteile.

Einfach den QR-Code scannen →

CR Code 1 Ausland