Haftpflichtversicherung für Gebäudeenergieberater – Besonderheiten für Energie-Effizienz-Experten.

Der Arbeitnehmerservice informiert:
Haftpflichtversicherung für Gebäudeenergieberater – Besonderheiten für Energie-Effizienz-Experten.
Gebäudeenergieberater spielen eine zentrale Rolle in der Planung und Optimierung der Energieeffizienz von Gebäuden. Als Fachkräfte beraten sie in Fragen zur energetischen Sanierung, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Optimierung des Energieverbrauchs. Ihre Aufgaben reichen von der Durchführung von Energieaudits über die Erstellung von Energieausweisen bis hin zur Entwicklung von Sanierungskonzepten.
Angesichts der Komplexität, der rechtlichen Anforderungen und aufgrund der sich stetig ändernden Förderbedingungen sind sie einem hohen Haftungsrisiko ausgesetzt. Eine adäquate Haftpflichtversicherung ist daher für diese Berufsgruppe unerlässlich.
Bei der Gebäude-Energieberatung / der Tätigkeit als Energie-Effizienz-Experte handelt es sich um ein versicherungsgeschichtlich gesehen „neues Berufsbild“; in Verbindung mit oft noch eingeengten Versicherer-Sichtweisen:
Die Tätigkeit eines Gebäudeenergieberaters / Energie-Effizienz-Experten richtig zu versichern ist leider gar nicht so einfach. Das liegt daran, dass die Versicherer oft noch versicherungstechnisch in zwei getrennten Abteilungen denken bzw. organisiert sind. In der ersten Abteilung dreht sich z.B. alles um das Bauhaupt- und Baunebenhandwerk, man spricht hier eher von einer Betriebshaftpflichtversicherung und im Vordergrund stehen Personen- und Sachschäden. In der zweiten Abteilung dreht sich alles eher rund um die Versicherung von Architekten und Ingenieuren und im Vordergrund stehen Vermögensschäden und die damit i.d.R. verbundene Berufshaftpflichtversicherung. Die Versicherer versuchen jeden Beruf entsprechend einer Abteilung zuzuordnen und da Gebäude-Energieberater oft keine Architekten oder Ingenieure sind, landen sie dann in der ersten Abteilung.
Für einige Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung sogar eine vorgeschriebene Pflicht. Beispiele dafür sind u.a. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungsmakler, Hausverwalter und eben auch Architekten. Für Gebäudeenergieberater gibt es (noch) keine Versicherungspflicht. Das kann bei der Suche nach der richtigen Versicherung eben dazu führen, einen unvollständigen Versicherungsschutz zu erhalten, obwohl die beiden Begriffe so ähnlich klingen, gibt es gravierende Unterschiede.
Unterschiede zwischen Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung und unsere Lösungen:
Die Berufshaftpflicht springt i.d.R. ein, wenn Sie durch Ihre berufliche Tätigkeit einem anderen einen Vermögensschaden zugefügt haben. Sie wird daher oft auch als Vermögens-schadenhaftpflichtversicherung bezeichnet. Beispiel: Sie machen einen Fehler bei der Beratung und Ihr Kunde erleidet dadurch einen finanziellen Schaden (echter Vermögensschaden).
Die Betriebshaftpflicht greift i.d.R. bei einem Personen- oder Sachschaden. Auch daraus resultierende Vermögenschäden sind versichert. Beispiel: Ihr Kunde stürzt über Ihr ungeschickt gelegtes Kabel und erleidet einen körperlichen Personenschaden. Gleichzeit versäumt Ihr Kunde dadurch einen wichtigen Termin und erleidet auch noch einen Vermögensschaden (unechter Vermögensschaden als Folgeschaden eines Personen- oder Sachschadens).
Da die Begriffe und der Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht häufig auch anders oder synonym verwendet werden, wollen wir es noch mal anders darstellen und eine praktische Lösung für jede Situation aufzeigen:
- In einer Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerksbetriebe kann auch eine Vermögens-schadenhaftpflichtversicherung enthalten sein. Entweder durch Klauseln, Sideletter oder durch sonstige Vereinbarungen.
Diesen Weg gehen wir i.d.R. bei Personen, die als Schornsteinfeger und Energieberater / Energie-Effizienz-Experte - nicht jedoch auch als Architekt oder Ingenieure, tätig sind.
Sie profitieren damit vom Schutz einer kombinierten Betriebs- und Berufs- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Damit sind Schadenersatzansprüche aus den versicherten Berufsbildern aus den Bereichen der Personen-, Sach- und Vermögensschäden (echte und unechte Vermögensschäden) abgesichert. Dabei wird das komplette Berufsbild eines Energieberaters / Energie-Effizienz-Experten versichert mit folgender Einschränkung: Nicht versichert sind hierbei Tätigkeiten die Architekten und Ingenieuren vorbehalten sind und für die Architekten- und Ingenieurverträge gem. §§ 650p ff BGB gelten. - Eine Berufshaftpflichtversicherung kann auch eine Betriebshaftpflichtversicherung als zusätzlichen Baustein beinhalten. Diesen Weg gehen wir i.d.R. für „solo“ Energieberater / Energie-Effizienz-Experten, die nicht auch als Architekt oder Ingenieure und auch nicht zusätzlich handwerklich tätig sind. „Solo“ = nur als Energieberater / Energie-Effizienz-Experte tätig. Dabei wird das komplette Berufsbild eines Energieberaters / Energie-Effizienz-Experten versichert mit folgender Einschränkung: Nicht versichert sind hierbei Tätigkeiten die Architekten und Ingenieuren vorbehalten sind und für die Architekten- und Ingenieurverträge gem. §§ 650p ff BGB gelten.
- Bei Architekten und Ingenieuren setzen wir i.d.R. auf zwei Verträge. Die die Berufshaftpflicht- versicherung für Sie als Architekt und oder (Bau-)Ingenieur verpflichtend ist, gibt es feste Anbieter und Produktvorgaben, die hier empfohlen werden. Da aber diese Produkte teilweise „Lücken“ wie hohe Selbstbehalte oder bestimmte Ausschlüsse beim Thema der Vermögensschäden rund um die Energieberatung haben, kombinieren wie diese Absicherung bei Bedarf mit einer zusätzlichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Energieberatern / Energie-Effizienz-Experten. Wichtig dabei ist, dass beide Versicherungen voneinander Kenntnis haben und aufeinander abgestimmt sind. Ein weiterer Vorteil ist, dass Vermögensschäden aus der Gebäude-Energieberatung nicht die Berufshaftpflichtversicherung als Architekt oder Ingenieur schadenbedingt mitbelasten.
- Weitere Kombinationen sind möglich. So legen einige Betriebe darauf Wert die Vermögensschäden aus der Energieberatung separat zu versichern. Dann kann auch in einigen Schornsteinfeger-Spezialkonzepten von uns, dieses Risiko ausgeschlossen und in einem separaten Vertrag versichert werden. Dieser Weg ist auch dann sinnvoll, wenn höhere Versicherungssummen für Vermögensschäden aus der Gebäude-Energieberatung gewünscht / benötigt werden. Wichtig ist immer die Transparenz, um eine verbotene Doppelversicherung zu vermeiden.
Wie sollte eine solche Versicherung konkret ausgestaltet sein, insbesondere für Gebäudeenergieberater mit der Zusatzqualifikation „Energie-Effizienz-Experte“?
Energie-Effizienz-Experten haben eine erweiterte Qualifikation und übernehmen oft zusätzliche Aufgaben im Bereich der energetischen Sanierung und der Beratung zu Förderprogrammen der öffentlichen Hand.
Folgend eine Übersicht von möglichen Haftungsfällen aus der Gebäudeenergieberatung:
- Fehlerhafte Berechnungen und Planungen: Falsche Angaben zur Energieeffizienz, zu Einsparpotenzialen oder zu Fördermöglichkeiten können den Auftraggeber finanziell benachteiligen.
- Verletzung von Pflichten: Unterlassene oder falsche Beratungen in Bezug auf gesetzliche Anforderungen, wie etwa das EnEV (Energieeinsparverordnung) oder das Gebäudeenergiegesetz (GEG), können zu rechtlichen Konsequenzen und Schadenersatzforderungen führen.
- Fehlende oder falsche Dokumentationen: Wenn die erstellten Gutachten oder Berichte mangelhaft sind und dadurch die Effizienz von Sanierungsmaßnahmen nicht korrekt eingeschätzt wird, kann dies ebenfalls Haftungsansprüche nach sich ziehen.
- Fehlerhafte Auswahl von Heizsystemen oder die falsche Planung von z.B. Photovoltaikanlagen.
- Förderprogramme und Zuschüsse – eine fehlerhafte oder unvollständige Beratung oder eine vergessene Antragseinreichung kann auch zu Haftungsansprüchen führen.
- Und Vieles mehr!
Wichtige inhaltliche Kriterien für die Auswahl der Haftpflichtversicherung:
Bei der Auswahl der richtigen Haftpflichtversicherung sollten Gebäudeenergieberater und Energie-Effizienz-Experten auf einige wichtige Kriterien achten:
- Berufsspezifische Anpassung:
Die Versicherungspolice sollte an die spezifischen Tätigkeiten angepasst sein und die ausgeübten Berufsbilder vollumfänglich versichern. Aufzählungen von Tätigkeiten sollten nur beispielhaft sein, da es nahezu unmöglich ist alle Tätigkeiten aufzuzählen. Angelsächsische Versicherer wie z.B. HISCOX gehen dabei einen einfacheren Weg als viele deutsche Versicherer. In der Police stehen bei HISCOX z.B. nur die Ausschlüsse und somit ist alles andere zum Berufsbild mitversichert.
- Deckungssumme:
Die Höhe der Deckungssumme (Versicherungssumme) sollte ausreichend hoch gewählt werden, um auch größere Schadensfälle oder eine Vielzahl von Versicherungsfällen in einem Jahr abdecken zu können. Wir empfehlen i.d.R. auch als Anfänger Vermögensschäden nicht unter 300.000 EUR p.a. abzusichern. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden sollte mind. 3 Mio. betragen. Besser und möglich sind natürlich höhere Versicherungssummen, diese kosten jedoch dann auch mehr Beitrag.
- Zusatzleistungen:
Wenn ein Gebäudeenergieberater als Energie-Effizienz-Experte komplexe Sanierungsprojekte begleitet, sollte die Haftpflichtversicherung auch Risiken im Bereich Baubegleitung abdecken. Ebenso gilt es zu prüfen, ob Tätigkeiten angeboten werden, die eine weitere Zusatzqualifikation erfordern und dann ggf. zusätzlich eingeschlossen werden müssen.
Daher legen Sie immer alle Tätigkeiten und die dafür benötigen Qualifikationen bei der Beratung offen und melden diese nach, wenn Sie Tätigkeiten erweitern / verändern.
Alles hat einen Preis – bzw. Versicherungsbeitrag.
Die Schadenfälle nehmen leider zu und liegen dann auch i.d.R. eher im vier- bis fünfstellen Bereich. Daher kostet ein hochwertiger Versicherungsschutz inkl. echten mitversicherten Vermögensschäden auch entsprechend.
Wer aber z.B. nur nebenberuflich Energieausweise für Privathaushalte und ähnliche Tätigkeiten anbieten möchte, keine Tätigkeiten als Energie-Effizienz-Experte ausübt und ggf. dies auch im Rahmen der Kleinunternehmerregelung (Umsatz unter 25.000 EUR p.a.) macht, kann auch diese Tätigkeiten deutlich günstiger versichern. Sobald die Tätigkeit dann aber ausgeweitet wird, muss auch an eine Umstellung auf ein umfangreicheres Konzept gedacht werden.
Fazit:
Eine Haftpflichtversicherung ist für Gebäudeenergieberater und insbesondere für Energie-Effizienz-Experten zwar noch nicht vorgeschrieben und dennoch unverzichtbar, um sich gegen die finanziellen Folgen von vielen möglichen „Fehlerquellen“ abzusichern.
Aufgrund der Verantwortung und der spezifischen sollte eine speziell angepasste Spezial-Haftpflichtversicherung gewählt werden, die die besonderen Haftungsrisiken ihres Berufsmodells abdeckt. Ebenso sind eine angemessene Deckungssumme, ggf. benötigte Zusatzbausteine, die Ausgestaltung von Selbstbehalten je Schadenfall und der zuzahlende Beitrag wichtige Kriterien bei der Auswahl einer passenden Versicherung.
Du erreichst uns bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerservice kostenlos unter 0800 / 437 3553 (Geselle), oder schick uns einfach eine E-Mail an
Mit den besten Grüßen
Dein Team vom Arbeitnehmerservice
Hast Du schon unseren Vorteilsbereich geprüft?
Registriere Dich einmal und nutze die exklusiven Vorteile für ZDS-Mitglieder!
Wir informieren Dich dann automatisch über neue Vorteile.
Einfach den QR-Code scannen →