Nebenberufliche Selbständigkeit
Auch bei größter Sorgfalt passieren Fehlern die einem Kunden, einem Geschäftspartner oder einem Lieferanten einen Schaden zufügen.
Um den Betrieb vor finanziellen Ansprüchen Dritter aufgrund eines Schadens zu schützen empfiehlt sich eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Noch mehr empfehlen sich an dieser Stelle das für das Schornsteinfegerhandwerk perfekt passende Spezialkonzept.
Das Konzept des Kooperationspartners Hartmann bietet passgenauen Schutz die nebenberufliche Selbständigkeit. Vom Tätigkeitsschaden am Dachfenster über die Kernlochbohrung und die Schornsteinkopfsanierung bis hin zum Handel mit festen Brennstoffen sind die benötigten Absicherungen enthalten.
Zusätzlich ist die Privathaftpflicht für die gesamte Familie beitragsfrei enthalten.
Hartmann bietet seit über 50 Jahren maßgeschneiderte Konzepte für die Betriebshaftpflicht im Schornsteinfegerbetrieb an. Genauso wie sich das Handwerk weiterentwickelt und sich damit der Absicherungsbedarf ändert, so werden dort die Konzepte analog der neuen Anforderungen weiterentwickelt. So erfüllen unsere Konzepte beispielsweise die Anforderungen der DENA.