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Gestohlener Pkw: Welche Versicherung zahlt den Schaden?

Der Arbeitnehmerservice informiert:

Gestohlener Pkw: Welche Versicherung zahlt den Schaden?

Auf einmal ist das eigene Auto spurlos verschwunden. Auf dem leer vorgefundenen Parkplatz sind keine Zeichen zu finden, die Rückschlüsse auf das Verschwinden des Fahrzeuges geben.

In diesem Fall kann nur die örtliche Polizei für Klarheit sorgen. An erster Stelle prüft die Polizei, ob das fehlende Fahrzeug durch einen Abschleppdienst sichergestellt wurde. Ist eine angeordnete Sicherstellung auszuschließen, kann von einem Diebstahl ausgegangen werden. Bei Annahme eines Diebstahls agiert die Polizei sofort, denn gerade die ersten Stunden sind entscheidend. Je schneller eine Anzeige bei der Polizei eingeht, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit das Fahrzeug zu finden.

An dieser Stelle möchten wir euch darüber informieren, was bei einem Autodiebstahl zu beachten ist.

NOTFALLPLAN:

  • du solltest bei dem Verdacht eines Diebstahls sofort die örtliche Polizei anrufen! Sie kann Auskunft darüber geben, ob das Fahrzeug abgeschleppt, sichergestellt oder gestohlen wurde,
  • sobald ein Diebstahl angenommen werden kann, schalte eine Anzeige bei der Polizei und lasse dir eine Kopie zur Vorlage bei der Versicherung und dem Straßenverkehrsamt aushändigen,
  • sperre Kreditkarten und Mobilfunkgeräte, die im Auto lagen,
  • melde den Diebstahl bei der Versicherung,
  • Diebstahl beim Leasinggeber oder bei der finanzierenden Bank melden,
  • melde das Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt ab.

Versicherungsschutz bei einem Diebstahl.

Ein finanzieller Schutz ist in der Kasko-Versicherung nach einem Diebstahl enthalten. Die KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für einen Autodiebstahl nicht. Sie ist lediglich als Pflichtversicherung dafür vorgesehen Personen,- und Sachschäden abzudecken, die anderen Personen mit dem Fahrzeug zugefügt werden. Doch wie kann ich einen Autodiebstahl bei meiner Versicherung nachweisen, um die Leistung zu erhalten? Oft fehlt es an aussagekräftigen Beweisen, um einen klaren Anspruch bei der KFZ-Versicherung zu stellen. Gemäß den Versicherungsbedingungen in der KFZ-Versicherung muss der Versicherungsnehmer das „äußere Bild“ eines bedingungsgemäßen Entwendens beweisen. Es genügt der Nachweis eines Mindestmaßes an Tatsachen, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine Entwendung schließen lässt. Es ist somit anzunehmen, dass es genügt, wenn der Versicherungsnehmer beweisen kann, dass das Auto zu einem Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt war.

Jeden Tag werden in Deutschland Fahrzeuge gestohlen. Der ADAC gab für das Jahr 2021 bekannt, dass knapp 9.805 PKWs gestohlen wurden. Der meistgeklaute Fahrzeugtyp ist der SUV, dementsprechend ist die Schadenhöhe für Versicherer entsprechend hoch. Die Gesamtschadenhöhe betrug im Jahr 2021 fast 187 Millionen Euro. Pro Diebstahl werden durchschnittlich 19.100 Euro durch Versicherer aufgewendet. Des Weiteren wurde eine verbreitete Sicherheitslücke bei den als Keyless, Keyless Go oder Keyless Entry bekannten Komfort-Schlüsseln festgestellt. Bei diesem System erkennt das Fahrzeug den Schlüssel, sobald sich der Fahrer in unmittelbarer Nähe befindet. Das Fahrzeug entriegelt die Türen automatisch und der Motor kann per Knopfdruck gestartet werden. Für Autodiebe, die mit der entsprechenden Technik ausgerüstet sind, ist es ein leichtes das Fahrzeug zu stehlen.

Doch was passiert, wenn das gestohlene Auto wieder auftaucht?

Wenn dein Auto innerhalb eines Monats nach der Schadensmeldung bei dem Versicherer wieder aufgefunden wird, erhältst du dein Auto zurück. Diese Vereinbarung gilt allerdings nur, wenn die Rücknahme innerhalb des vereinbarten Zeitraumes erfolgt und mit zumutbaren Anstrengungen möglich ist. Bei einem beschädigten Fahrzeug ist zu prüfen, ob die geschätzten Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges (Wiederbeschaffungswert) übersteigen, um eine unwirtschaftliche Reparatur zu vermeiden. Sollten die Reparaturkosten den Wert übersteigen, wird der Versicherer die Wiederbeschaffungskosten für den Erhalt eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges leisten. Falls das alte Fahrzeug noch einen bestimmten Wert (Restwert) aufweist, wird dieser von der Leistung abgezogen.

Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Mit unten genannten Stichpunkten möchten wir dir zeigen, wie du dein Fahrzeug zusätzlich vor einem Diebstahl schützen kannst.

  • parke dein Auto möglichst in einer abschließbaren Garage oder in gut beleuchteten und belebten Straßen,
  • vergewissere dich, dass die Fenster, die Türen, der Kofferraum, der Tankdeckel, das Schiebedach und das eventuell vorhandene Cabrio-Dach geschlossen sind,
  • Zündschlüssel immer abziehen, auch bei kurzer Abwesenheit,
  • achte darauf, dass dein Fahrzeug das Verriegeln durch ein optisches und/ oder akustisches Signal bestätigt,
  • lasse keine Originalpapiere, Zweitschlüssel und Wertgegenstände im Auto liegen,

bei Verlust deines Autoschlüssels solltest du sofort eine Fachwerkstatt aufsuchen, diese kann den verlorenen oder geklauten Schlüssel sperren.

Du erreichst uns bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerservice kostenlos unter 0800 / 437 3553 (Geselle), oder schick uns einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Mit den besten Grüßen

Dein Team vom Arbeitnehmerservice
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