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Mein Ausbildungsbeginn

Ausbildungsbeginn „Der erste Schritt ins Berufsleben bringt viele Veränderungen mit sich!“

Mit dem Ende der Schulzeit und dem Antritt einer Ausbildung ändert sich gewaltig viel im Leben.
Längere Arbeitszeiten, weniger Freizeit und weniger Toleranz für Fehler.

Diesen Schritt in die Erwachsenenwelt fordert einen jungen Menschen. In dieser Phase gibt es tausend Dinge, die man im Kopf hat – und bedenkt noch einiges nicht, was es aber zu regeln gäbe. Natürlich auch, weil man als junger Erwachsener diese Dinge noch gar nicht weiß. Wir möchten dabei helfen, wichtige „Weichen“ rechtzeitig richtigzustellen.

Persönliche Absicherungen:

Private Berufsunfähigkeitsversicherung:

Schon zu Beginn der Ausbildung sollte man über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Schließlich scheidet jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen des Regelrentenalters aus dem Berufsleben aus.
Ca. 88,5 % aller Berufsunfähigkeitsfälle haben eine Krankheit als Ursache. Daneben gehen ca. 11,5 % aller Berufsunfähigkeiten auf Unfälle zurück. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet gegen Folgen dieser Gefahr den bestmöglichen Schutz.
Für Schornsteinfeger/innen gibt es einen speziellen Karriereplan. Diese besondere Berufsunfähigkeitsversicherung ist sehr günstig und bietet eine berufsspezifische Anpassung der Absicherungshöhe in den Folgejahren - ohne erneute Gesundheitsprüfung – an. Bedingt durch das junge Alter und dem damit verbunden meist guten Gesundheitszustand ist dies sehr zu empfehlen.

Private Unfallversicherung:

Eine Unfallversicherung ist hauptsächlich dafür da, um die Kosten bestreiten zu können, die aus einer unfallbedingten Behinderung heraus resultieren können. In der Ausbildung bist du nun während der Arbeits- und Berufsschulzeit und auf den Wegen hin und zurück durch die Gesetzliche-Unfallversicherung geschützt. Deren Leistungen sind in erster Linie darauf abgestimmt, für die Kosten der gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten aufzukommen; auch für Rehabilitationskosten, die daraus entstehen. Kapitalleistungen werden erst ab einer mindestens 20 %-igen Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit in Form einer kleinen Rente gezahlt. Für Unfälle im rein privaten Bereich, die gut 70 % der Unfallstatistik einnehmen, sieht sie gar keine Leistung vor.

Schornsteinfeger/innen, die ZDS-Mitglied sind, profitieren von einer Freizeitunfallversicherung über den ZDS!

Diese Absicherungen sollten mit einer weiteren privaten Unfallversicherung ergänzt werden, deren Deckung 24 Stunden am Tag bei allen normalen Tätigkeiten des Alltags (auch Arbeit, Freizeit und Schule) gilt. Außerdem leistet die private Unfallversicherung bereits bei einer 1 %-igen Invalidität und kann hinsichtlich der gewünschten Leistungen angepasst werden. Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in erster Linie dazu dienen, das gewohnte Lebensumfeld so umzugestalten, dass mit einer unfallbedingt erworbenen Behinderung bestmöglich gelebt werden kann. Sehr hohe Kosten fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an – hierunter kann auch ein spezielles Sportgerät fallen.
Besteht bereits eine private Unfallversicherung bei den Eltern, in der auch du mit abgesichert bist, sollte die Berufsgruppe überprüft werden, in der du nun tätig bist. In der Regel kannst du nur bis zur Volljährigkeit im preiswerten Kindertarif versichert werden bzw. versichert bleiben. Mit Erreichen der Volljährigkeit muss eine Anpassung an die korrekte Berufsgruppe erfolgen.

Früh genug für das Alter vorsorgen – oder einfach Kapital ansammeln – z.B. für die Meister-Ausbildung:

Auch das Thema „Sparen“ sollte möglichst frühzeitig angegangen werden. Im Kern ist der Vermögensaufbau für das Alter eine sehr einfache Sache:
Für ein bestimmtes Sparziel muss über eine bestimmte Anzahl von Jahren ein bestimmter Sparbeitrag angesammelt werden. Wer mit 17 Jahren bis zum 67. Lebensjahr monatlich 100 Euro spart, hat am Ende (ohne Zinsgewinn / ohne Kosten) 60.000 Euro. Wer wartet bis sie / er 30 ist, muss für dasselbe Ergebnis bereits 167 Euro sparen, ein/e 40jährige/r gar 186 Euro. Zeit ist also ein wichtiger Faktor, wenn man z.B. die Belastung für die Altersvorsorge niedrig halten will. Wer sich bereits früh um dieses Problem kümmert, der wird auch vom Zinses-Zins-Effekt belohnt.

Krankenversicherung:

Auszubildende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie fallen somit mit Ausbildungsbeginn aus der elterlichen Familienversicherung heraus. Da der größte Teil der Leistungen der 145 Krankenkassen in Deutschland über das Sozialgesetzbuch geregelt wird, sind diese Leistungen nahezu identisch. Lediglich bei den freiwilligen Leistungen gibt es kleine Unterschiede. Fest steht auf jeden Fall, dass es enormen Bedarf bei der Ergänzung der gesundheitlichen Basisversorgung der gesetzlichen Krankenversicherungen gibt.
Bedingt durch das normalerweise junge Alter eines Auszubildenden sind die Kosten für Krankenzusatzversicherungsschutz sehr attraktiv. Tarife gibt es für nahezu jeden Bereich (z. B. Zahnzusatz, Krankenhaus- oder Krankentagegeld, Pflegekosten, Vorsorgeuntersuchungen…).
Besonders wichtig ist auch eine private Krankentagegeldversicherung, die bei andauernder Arbeitsunfähigkeit, nach Ende der Lohnfortzahlung, die gesetzliche Leistung ergänzt. Mit zunehmenden Einkommen steigt auch hier der gesetzliche Ergänzungsbedarf.

Privathaftpflichtversicherung:

Wer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz leisten. Es gibt keine pauschale Begrenzung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs.
Für die Dauer der ersten Berufsausbildung bist du im Regelfall noch über den Privathaftpflichtvertrag der Eltern abgesichert. Dies ist in den Bedingungswerken jedoch sehr unterschiedlich geregelt.
Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen.
Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung empfehlen wir den umgehenden Abschluss eines eigenen Vertrages.

Rechtsschutzversicherung:

Die Rechtsschutzversicherung stellt das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in welchem du eigene Ansprüche durchsetzen möchtest. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche ab. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für deren Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt i.d.R. sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien. Eine Rechtsschutzversicherung kommt für all das auf. Auch bei dieser Versicherungssparte bist du im Regelfall, wie bei der Privathaftpflichtversicherung, noch bei den Eltern mitversichert – sofern die Eltern einen entsprechenden Vertrag haben und du noch keinen eigenen Haushalt gegründet hast. Dies ist aber auch in den Bedingungswerken der jeweiligen Versicherung sehr unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen.
Ebenso wäre zu prüfen, ob ggf. ein erster eigener PKW mitversichert ist. Ein Verkehrsunfall kann neben Verletzungen auch große finanzielle Folgen haben!

Hausrat- und Glasversicherung:

Wurde ein eigener Haushalt gegründet, ist es wichtig zu prüfen, ob eigener Versicherungsschutz gewünscht und benötigt wird. Zu denken ist dabei auch an ggf. vorhandene Fahrräder.
Die Glasversicherung zählt zu den nicht unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber dennoch erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht erstattet werden. Zerbricht eine Türverglasung, weil du die Tür deiner gemieteten Wohnung versehentlich zu fest zugeschlagen hast, müsstest du für die Reparatur ohne Glasversicherung selbst aufkommen. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr kleines Geld erhältlich. Neben den Glasflächen von Fenstern und Türen, sind in der Regel auch Glaskoch-felder und Mobiliarverglasung mitversichert.

Viele Erfahrungen muss man erst selbst machen, bevor man das damit verbundene Problem als solches erkennt und künftig bedenken kann. Wir helfen dabei die Orientierung zu behalten.

Greif auf Experten zurück: Die genaue Art des Sparens solltest Du gemeinsam mit Deinem / Deiner Ansprechpartner/in für Versicherungen und Finanzen ermitteln und auf Deine Bedürfnisse abstimmen.
Du erreichst uns bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerservice kostenlos unter 0800 / 437 3553 (Geselle), oder schick uns einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Mit besten Grüßen
Dein Team vom Arbeitnehmerservice